Bekomme ich Alg.2 (Hartz4) wenn meine Frau arbeitet?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Antrag sollte deine Frau im Jobcenter stellen,wenn ihr zusammen lebt,dann steht euch zu 100 % etwas zu !

Denn deine Frau hat auf ihr Bruttoeinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,welche aus dem Brutto berechnet werden,vom Netto angezogen werden und das anrechenbare Nettoeinkommen ergeben.

Bei 1100 € Netto,hat sie min.1200 € Brutto und somit min.300 € an Freibeträgen,somit blieben ca.800 € anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Zu diesen ca.800 € anrechenbarem Netto,kämen noch die 368 € Kindergeld ( dieses ist Einkommen des jeweiligen Kindes und wird auch auf dessen Bedarf angerechnet ) dann läge das gesamte anrechenbare Einkommen bei ca.1168 €.

Euer Bedarf würde aber betragen :

  • Regelsatz du 353 €
  • Regelsatz Frau 353 €
  • Regelsatz für die Kinder min.229 € pro Kind
  • angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Kosten für den normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden )

Die Regelsätze für die Kinder werden nach dem Alter festgelegt :

0 - 5 / 229 € 6 - 13 / 261 € 14 - 17 / 296 € 18 - 25 / 313 €

Also steht euch alleine für die Regelsätze min.1164 € zu,dazu kommen dann noch die angemessenen KDU - Kosten.

Wenn ihr also nicht gerade nur ca.4 € pro Monat für eure KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen müsst,stünde euch nach deinen Angaben min. die kompletten KDU - Kosten zu,könnte sich noch etwas erhöhen,wenn den Kindern ein höherer Regelsatz zusteht.

VIELEN DANK ISOMATTE.

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Du kannst es ja versuchern, ob du etwas bekommst, ist die Frage!

Hallo beantragen kannst Du es auf jeden Fall. Du hast nichts zu verlieren! Es würde im schlechtesten Falle abgelehnt,ansonsten wird der zu gewährende Bedarf ermittelt!