Selbstauskunft + Katzen

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Katzen dürfen offiziell nicht als Grund gelten die wohnung nicht zu bekommen, indirekt kann aber ein Vermieter was dagegen haben und was anderes vorschieben. Wenn ihr die Katzen nicht angebt macht ihr eine Falschauskunft. DAS kann dann wirklich ein Grund zu schlimmerem sein.also immer angeben. Ihr wollt doch eh in keiner Wohnung eines Tierfeindes leben, oder???

Was nutzt dir die Zusage wenn Uhr die Kündigung bekommt sobald rauskommt das ihr gelogen habt?

Na, so weit ich weiß muss man ja inzwischen begründen, warum man die Tierhaltung nicht erlaubt. Ich würde auch nciht lügen, sondern nur nichts angeben bzw es etwas wage vormulieren, z.B. evtl Katzenhaltung. Im Mietvertrag darf man sowas ja nun nicht mehr einfach so festlegen...

@Yara4

Das ist alles richtig, aber meinst du nicht ein Vermieter findet Wege/Gründe für eine "korrekte" Kündigung?

Immer ehrlich sein, es gibt wirklich genug Wohnungen die auch an Leute mit Katze vermietet werden und ich hatte auch mit meinen Katzen kein Problem. Herausgestellt hat sich nur, das meine Vermieterin selber Katzen hat und wenn wir uns sehen plaudern wir immer recht nett über unsere Mäuse

Das müsst Ihr schon sagen, weil manche Vermieter Haustiere absolut ablehnen und das auch im Mietvertrag festhalten.

Fragen zur Tierhaltung müssen - sofern es sich nicht um Kleintiere handelt wahrheitsmäßig vom Mieter beantwortet werden. Sollte sich später herausstellen, daß der Mieter gelogen hat, kann der Vermieter fristlos kündigen.

Na, so weit ich weiß muss man ja inzwischen begründen, warum man die Tierhaltung nicht erlaubt.

Das ist so nicht richtig! Denn es besteht noch kein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter. Der Vermieter kann jeden potentiellen Mieter ablehnen, er ist nicht einmal verpflichtet diese Ablehnung zu begründen.

Ich würde auch nciht lügen, sondern nur nichts angeben bzw es etwas wage vormulieren, z.B. evtl Katzenhaltung.

und wenn dann der Vermieter durch einen Zufall erfährt, daß ihr die Katzen schon vor Einzug in die Mietwohnung hattet, drohen die o.g. Konsequenzen.

Im Mietvertrag darf man sowas ja nun nicht mehr einfach so festlegen...

Eine generelle Hunde- und Katzenverbotsklausel ist zwar gem. BGH Entscheidung unwirksam, aber die Richter betonten in dieser Entscheidung auch, daß dieses Urteil kein Freibrief für Mieter bedeutet und die Zustimmung des Vermieters zur Hunde-/Katzenhaltung dennoch eingeholt werden muß.

Diese Rechtssprechung kann z.B. nicht auf Mietverträge angewandt werden, die die Klausel beinhalten, daß die Zustimmung zur Hunde-und Katzenhaltung vom Vermieter genehmigt werden muß. Lehnt er dies ab, muß er diese Ablehnung auch begründen, bzw. die Bedürfnisse des Mieters und des Vermieters sind gegeneinander abzuwägen. Wenn der Mieter dann der Meinung ist, daß er einen Hund oder eine Katze halten dürfe, muß er die Zustimmung des Vermieters einklagen.

Weiter hat der BGH vor längerer Zeit festgestellt, daß Katzen keine Kleintiere sind.

weitere Infos:

http://www.rab-friedrich-ramm.de/beitrag14.html