Sekundenschlaf ohne Unfall - Führerschein weg?
Hallo,
Angenommen mich hat jemand gesehen, wie ich wegen Sekundenschnlaf von der Spur angekommen bin und hat das der Polizei gemeldet. Diese sind dann nach Hause gekommen und haben den Führerschein abgenommen, es folgt ein Gerichtsverfahren zur Klärung der Strafe.
Es ist nichts passiert, kein Unfall, kein Schaden.
Was kann im schlimmsten Fall als Strafe kommen in so einem Fall. Und ist es nötig einen Anwalt hinzuziehen?
Liebe Grüße
Hinzugefügt :
Habe jetzt erfahren das derjenige in einen graben gefahren ist. Derjenige ist dann wieder rausgefahren und ganz normal weiter gefahren und dann kam eben die Polizei zu der person nach hause. Anscheinend wird es ein Gerichtsverfahren geben wegen Gefährdung im Straßenverkehr und fahrlässigkeit. Für wie lange ist der Führerschein wohl weg und mit was für eine geldsumme kann man rechnen?
Danke
8 Antworten
Den Sekundenschlaf musst du nicht zugeben und dann ist er auch nicht nachweisbar. Nachweisbar wäre nur ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Das wird aber nur unter ganz bestimmten Umständen mit einem Bußgeld belegt:
Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet:
80,-, 1 Punkt.
Fehlen die genannten Voraussetzungen, insbesondere dass dadurch jemand gefährdet wird, gibts auch keine Strafe.
Und solange auch kein Schaden entstanden ist, handelt es sich auch nicht um einen Unfall, der gemeldet werden müsste oder bestraft werden könnte.
Auf hoher See und vor Gericht liegt unser Schicksal in Gottes Hand. Wenn er einen Sekundenschlaf zugegeben hat, was ein schwerer Fehler gewesen wäre, könnte ihm die Straftat der Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen werden und dann muss er mit einer höheren Geldstrafe und einem Fahrverbot rechnen. Wie hoch das ausfällt, kommt auf den Einzelfall an. Die Hilfe eines Rechtsanwaltes wäre wohl nicht verkehrt, sonst dreht er sich mit ungünstigen Aussagen weiter selber einen Strick. Hätte er zugegeben, dass er sich durch irgendetwas hat ablenken lassen oder überhaupt keine Aussage gemacht, käme er viel glimpflicher davon, weil das nicht grob fahrlässig sondern nur leicht fahrlässig wäre.
So geschehen z.B. hier:
https://blog.burhoff.de/2016/01/uebermuedung-am-steuer-der-beruehmte-sekundenschlaf/
diverse Urteile hierzu:
Dankesehr.
Sorry, aber die Geschichte glaube ich dir nicht so. Nur weil irgendjemand zur Polizei geht und sagt, da ist jemand rumgeschlingert (ohne weitere Zeugen oder Schäden) und laufen die nicht gleich los und nehmen der Person den Führerschein ab.
Dafür gibt es gar keine rechtliche Grundlage. Du wirst höchstens zum Sachverhalt befragt und streitest alles ab (Aussage gegen Aussage)
Was ist wenn ihn ein Polizist außer Dienst dabei gesehen hat, möglich wäre es oder nicht?
Hergott, dann sag du hast ne Biene/Spinne im Auto gehabt und dich erschreckt, dadurch bist du von der Spur abgekommen. Wenn du so unkreativ bist, dann nimm dir wirklich lieber einen Anwalt.
Meine Frage war dann jetzt eigentlich ob das wirklich geht obwohl nichts und niemand zu schaden gekommen ist..
Herrgott besorg dir mal ne Brille. Ich hab die Frage gar nicht gestellt.
Danke. Habe jetzt erfahren das derjenige in einen graben gefahren ist. Derjenige ist dann wieder rausgefahren und ganz normal weiter gefahren und dann kam eben die Polizei zu der person nach hause. Anscheinend wird es ein Gerichtsverfahren geben wegen Gefährdung im Straßenverkehr und fahrlässigkeit. Für wie lange ist der Führerschein wohl weg und mit was für eine geldsumme kann man rechnen
Also 1. nur weil man einen Sekundenschlaf hatte bei dem nichts passiert ist, wird einem garantiert nicht der Führerschein angenommen. Daher ist an deiner "Theoretischen Geschichte" nichts glaub habt. Da muss mehr dahinter stecken, wenn überhaupt.
Und 2. ist mir das auch schon passieren, ganz am Anfang meiner Fahranfänge vor 2 Jahren obwohl viele Autos hinter mir waren, ca. 7 km bevor ich Zuhause war bin ich zwischen 2 Leitpfosten von der Fahrbahn mit 2 Reifen abgekommen, aber war dann wieder sofort wach und bin normal weiter gefahren. Auch hier ist nichts passiert.
Kenne deinen Körper, und fahre nicht übermüdet !
*entschuldigt bitte die Rechtschreibung. Ist heute irgendwie in der Mülltonne gelandet.
Danke. Habe jetzt erfahren das derjenige in einen graben gefahren ist. Derjenige ist dann wieder rausgefahren und ganz normal weiter gefahren und dann kam eben die Polizei zu der person nach hause. Anscheinend wird es ein Gerichtsverfahren geben wegen Gefährdung im Straßenverkehr und fahrlässigkeit. Für wie lange ist der Führerschein wohl weg und mit was für eine geldsumme kann man rechnen
Das ist irgendeine Pillepalle-Ordnungswidrigkeit wegen der der Führerschein gar nicht erst hätte sichergestellt werden dürfen.
Ist also in dem Sinne keine "Straftat "? Auch nicht wenn man kurzzeitig als "Geisterfahrer" unterwegs war weil man wegen des Sekundenschlafs von der Spur angekommen ist? Ohne dass irgendwas passiert ist
Bzw nicht als "Geisterfahrer" in dem Sinne sondern.. Dass man halt auf die Spur für die entgegengesetzte Fahrbahn gekommen ist..
Nein, keine Straftat, auch nicht bei kurzzeitiger "Geisterfahrt". So lange niemand konkret gefährdet oder geschädigt wird.
Das war auf einer Bundesstraße.. Ich hab jetzt gelesen dass es dort andere Regelungen gibt..
Auch das ändert nichts an der Antwort.
Ich bedanke mich
Gib bitte den Lappen ab wenn du so überhaupt keine Ahnung von der StVO und dem Bußgeldkatalog hast...
Danke. Habe jetzt erfahren das derjenige in einen graben gefahren ist. Derjenige ist dann wieder rausgefahren und ganz normal weiter gefahren und dann kam eben die Polizei zu der person nach hause. Anscheinend wird es ein Gerichtsverfahren geben wegen Gefährdung im Straßenverkehr und fahrlässigkeit. Für wie lange ist der Führerschein wohl weg und mit was für eine geldsumme kann man rechnen