Darf die Polizei mein Führschein einbehalten nach einer Trunkenheitsfahrt am steuer?
Also ich bin betrunken E-scooter gefahren, nun hat die Polizei bereits 2wochen meinen Führerschein eingezogen obwohl ich noch nicht verurteilt bin.
Ist das Rechtskräftig den Führerschein direkt zu entziehen?
14 Antworten
Ja darf sie.
Die gesetzliche Grundlage dafür findest du in §§ 94 Abs. 3 i.V.m. 111a StPO. § 111a StPO verweist wiederum auf § 69 StGB wo die Entziehung der Fahrerlaubnis (nicht des Führerscheins) geregelt ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt darf die Polizei den Führerschein einbehalten.
Unter anderem sind in § 69 Abs.2 StGB Trunkenheitsdelikte gelistet. In solchen fällen ist es somit rechtmäßig dir den Lappen vor Ort wegzunehmen.
Schau doch mal in die Entsprechende Norm rein. Dort explizit von Beschlagnahme des Führerscheins die Rede. Das hat schon seine Richtigkeit.
Der Sinn: wenn das Gericht dir deine Fahrerlaubnis entzieht ist der Lappen direkt mit Weg und du kannst den nicht „heimlich“ behalten oder was auch immer.
Du kriegst deinen Führerschein nur dann zurück wenn das Gericht entscheidet, dass du deine Fahrerlaubnis behalten darfst.
Ja, die dürfen das bei Gefahr in Verzug. Aber nach einigen (glaub 3) Tagen ist eine richterliche Anordnung dafür notwendig.
Da du betrunken gefahren ist, sind die Voraussetzungen erfüllt. Wärst du einfach Fahrrad gefahren, wäre das legal (und schneller) gewesen.
Wobei ich mich frage, ob es rechtens ist, dass hier nicht nach Verkehrsmittel unterschieden wird. Ein betrunkener Autofahrer ist viel gefährlicher als ein betrunkener E-Scooter-Fahrer.
Natürlich darf die Polizei den Führerschein entziehen. Es ist sogar sehr wichtig, denn andere Verkehrsteilnehmer müssen vor dir geschützt werden! Offenbar hast du kein Verantwortungsbewußtsein und dir fehlt die menschliche Reife, wenn du betrunken fährst und damit sogar dich selbst und andere Menschen gefährdest.
Ja die Reife fehlt mir aber entspann dich mal, jeder Mensch macht mal fehler
Aber keine Fehler, in denen er sein eigenes und das Leben anderer Menschen riskiert. Das ist kein "menschlicher Fehler", sondern eine vorsätzliche und verwerfliche Straftat.
Es ist gut, dass du selbst weißt, dass dir menschliche Reife fehlt. Um so einsichtiger solltest du sein, dass dir der Führerschein deshalb abgenommen wurde und dass die polizeiliche Maßnahme juristisch (und auch moralisch) gerechtfertigt war.
Mit Entspannung hat das nichts zu tun. Aber deine Verharmlosung zeigt in der Tat, dass du keine menschliche Reife hast und es deshalb wichtig war/ist, dich aus dem Verkehr zu ziehen.
Der Führerschein ist dir vorläufig entzogen bis zu einer endgültigen Entscheidung der Justiz, bei der immer eine Sperre ausgesprochen wird. Die Zeit von jetzt bis zu dieser Entscheidung wird auf die Sperre angerechnet, die meist ein Jahr beträgt.
Hä warum ein jahr ich hab überall gelesen das es nur si maximal 3 monate ist mit nen aufbauseminar
Wenn ich es richtig gelernt habe ist ein Promillewert jenseits von 1,1 die absolute Fahruntüchtigkeit, also eine Straftat nach 316 StGB. Und ich denke, da ist nix mit 3 Monate. Eine Geldstrafe und Führerscheinsperre/Entziehung der Fahrerlaubnis sind möglich.
Du hast vermutlich bei den Bußgeldtabellen geschaut, die nur bei Ordnungswidrigkeiten gelten, Du hast aber eine Straftat begangen. Da wird nix sein mit Aufbauseminar.
Google einfach mal "e-Scooter betrunken Führerschein" und lies dich schlau.
Ist das Rechtskräftig den Führerschein direkt zu entziehen?
Faustregel: Die Polizei ist in ganz Deutschland die einzigen, die keine Ahnung vom Recht haben und prinzipiell widerrechtlich handeln! Immer! Dass die Arbeit dann umsonst ist, weil die Richter die Beweise nicht anerkennen, wenn diese widerrechtlich erhoben wurden, ist denen egal und sie lernen auch nicht dazu!
Oder, wir schauen einfach mal ins Gesetz:
§ 111a StPO
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen.
(3) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins.
Antwort: Ja, das darf die Polizei.
Der Teil vor dem.Blick ins Gesetz erscheint mir glaubhafter 😉
Was ist denn schon die StPO ?
Ja doch, sorry, war ironisch gemeint. Hab doch vorher schon den 😉 Zwinkermann gesendet.
Ich hatte es verstanden ^^
Ironie, Sarkasmus und Zynismus ist halt textlich nicht immer leicht rüberzubringen :-P
Die fahrerlaubnis aber doch nixht meine Führerschein, also sollte ich ihn mir dich zurückholen können njr das ich dann halt nicht fahren darf oder?