Schwierigkeit beim verstehen eines Satzes

4 Antworten

Eine reine Kostenabrechnung sagt noch nicht aus, ob die Versicherung letztendlich das Geld bezahlen muss. Auf Deutsch: der Schaden beläuft sich gemäß Kostenvoranschlag bzw. Schadenbedarfsprognose des Sachverständigen, falls vorhanden. Die Versicherung zahlt, es kann aber sein, dass sich herausstellt, dass sie gar nicht dazu verpflichtet wäre, z.B. bei falschen Angaben, einem ausstehenden Urteil oder was auch immer. Die Zahlung selbst ist kein "Schuldgeständnis".

Das heißt, dass du im Ablehnungsfall kein Anrecht auf eine Schadenszahlung hast. Würde das so sein, dann müsste die Versicherung auch zahlen, wenn sich rausstellt, dass der Schaden im Grunde gar nicht durch die Versicherung abgedeckt war, oder dass die Schadenforderung zu hoch war, die durch einen Kostenvoranschlag eingereicht wurde.

Das ist eine Standardformulierung.

Die Versicherung wird zwar den Schaden bezahlen, gesteht aber nicht ein, den Schaden verursacht zu haben.

qugart  27.11.2014, 08:15

Das ist natürlich falsch.

Die Versicherung hat einen eigenen Sachverständigen beordert, nach dessen Begutachtung sie reguliert!"