Wenn eine Klausel im Mietvertrag ungültig ist, ist dann der ganze Mietvertrag ungültig?

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Die meisten Verträge enthalten eine sog. salvatorische Klausel. Das ist eine Klausel, die genau dies ausschließt. Er besagt dass der Rest des Vertrages wirksam ist, wenn ein Teil auch unwirksam wird. Guck mal gut nach im Vertrag. Es würde mich wundern, wenn die salvatorische Klausel fehlen würde. Wenn sie allerdings fehlt, könnte ich es mir vorstellen.

anitari  15.05.2014, 17:06

Die sog. salvatorische Klausel kann im Vertrag stehen, muß aber nicht.

Denn unwirksame Klauseln werden automatisch durch gesetzliche Bestimmungen ersetzt.

In vorgefertigten Verträgen ist normalerweise eine "salvatorische Klausel" enthalten, die genau das verhindert, dass der gesamte Vertrag durch eine ungültige Klausel komplett ungültig wird.

Prinzipiell ist der Mietvertrag dann noch gültig. Steht auch in vielen Verträgen drin (salvatorische Klausel).

Eine unwirksame Klausel lässt den Mietvertrag nicht ungültig werden.

Nur die Klausel ist unwirksam.

Das kan z.B. bedeuten, das man z.B. keine Endrenovierung machen muss, wenn es sich um die Renovierungsklausel handelt.

Oder man hat eine Klausel über einen Kündigungsverzicht von z.B. 3 Jahren, jedoch steht in der Klausel , dass es nur für den Mieter gilt; das wäre dann unwirksam und man hätte einen Mietvertrag, den man jederzeit mit der gesetzlichen Frist kündigen kann.

daswäre schön

wenn der Mieter sich am Passus stört er darf keine Viecher im Haus halten, bekommt vor Gericht Recht, erlischt der Mietvertrag

was besseres könnte dem Hauseigentümer nicht passieren

anitari  15.05.2014, 19:02

:-)))) DH