Schwester bekommt Unterhalt, ich nicht?
Ich und meine Schwester sind beide schon erwachsen. Meine Schwester ist 3 Jahre älter als ich. Seit sie 18 ist bekommt sie jeden Monat von unserem Vater Unterhalt. Bis zu meinem 18 Lebensjahr zahlte mein Vater den Unterhalt noch meiner Mutter, danach hätte er den Unterhalt mir persönlich zahlen müssen. Nun bin ich schon bald 19 und mein Vater hat mir im letzten Jahr kein einziges Mal den Unterhalt bezahlt.
Ich gehe derzeit nicht in die Schule, da ich schwere mentale Störungen erleide, die es mir in keinster Hinsicht ermöglichen in der Schule in irgendeiner Hinsicht mitzukommen. Ich musste die Schule mit 18 aufgrund schwerer psychiatrischer Probleme abbrechen.
Mein Vater sagt, er zahlt keinen Unterhalt wenn ich nicht in die Schule gehe. Ist das gerecht, darf er das? Ich meine ich bleibe ja nicht mit Absicht von der Schule fern, ich wurde mit 8 teils schweren psychiatrischen Erkrankungen diagnostiziert. Es ist für mich nicht möglich in die Schule zu gehen. Darf er deshalb einfach keinen Unterhalt mehr zahlen?
DON'T FEED THE TROLL!
das ist kein troll, das ist mein voller ernst
9 Antworten
Mit diesem Sachverhalt würde ich zu einer freien Beratungsstunde beim örtlichem Amtsgericht gehen. Dort wird mit Sicherheit eine besser Einschätzung möglich sein, ausserdem hast Du es dort sofort mit einem Profi zu tun.
Hmm. Du bist erwachsen und damit erst einmal für Dich selber verantwortlich. Darf ich mal freundlich anfragen, was Du unternimmst um Deinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten?
Ich habe 8 psychiatrische erkrankungen (psychosen, depression, adhs, depersonalisation, etc.) und probiere derzeit verschiedenste medikamente aus. Ich bin momentan nicht in der Lage meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Dir steht ab 18 Unterhalt zu.
Das setzt aber voraus, dass Du noch zur Schule gehst.
Oder Du befindest Dich in der Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird dann jedoch angerechnet. Wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnen solltest, Kindergeld bekommst, wird dieses ebenfalls angerechnet.
Oder aber Du kannst nachweisen, dass Du bemüht bist (Bewerbungen) einen Ausbildungsplatz zu finden.
Wie sich das mit der Krankheit verhält (gibt es ein Attest?) sollte man mal über einen Anwalt/dem Familiengericht klären.
Im Übrigen sind ab 18 Jahren beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Im Verhältnis zu deren Gehältern zahlt die/der eine evtl. weniger, die/der andere mehr.
Und wenn Du noch bei Muttern lebst, erfüllt sie damit wohl ihren Anteil.
Danke für deine Antwort!
Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, also nicht nur dein Vater.
Deine Schwester macht was genau?
Das er den Unterhalt an dich eingestellt hat ist soweit erstmal richtig. Du bist nun an der Reihe nachzuweisen, dass du ALLES tust um so bald wie möglich wieder gesund zu werden. Und mit "Alles" ist auch wirklich alles gemeint was irgendwie dazu beiträgt, dass du mit Fleiß und Zielstrebigkeit eine Ausbildung beginnen kannst. Etliche Medikamente auszuprobieren reicht da bei weitem nicht aus.
Also solltest du mit deinem Arzt besprechen welche Therapieansätze in Frage kommen. Eine stationäre Therapie z.B. Und wenn das erfolgt, dann kannst du deinen Unterhaltsanspruch an die Eltern wiederholen.
Ab 18 ist es nun mal so, dass man in erster Linie für sich selbst sorgen muss. Kann man dies aufgrund einer schulischen oder beruflichen Ausbildung noch nicht, dann müssen die Eltern ran (wenn sie leistungsfähig sind). Auch eine Krankheit kann ein Grund sein weiter Unterhaltsansprüche zu haben. Aber wie gesagt muss man die umfangreich nachweisen. Da reicht ein ärztliches Attest und die Einnahme irgendwelcher Pillen nicht aus.
Vielen dank für deine Antwort! Hilft mir einiges weiter!
Einem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine erste Ausbildung beendet hat. Auch wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.
Ist Deine Krankheit medizinisch anerkannt, muss er weiter zahlen. Bist Du nur der Meinung, ich kann nicht! Also bleibst Du Schule und/oder Ausbildung fern, ohne Attest, entfällt die Unterhaltspflicht.
danke!