Schwester bekommt Unterhalt, ich nicht?

jollyjumpine  22.12.2020, 17:07

DON'T FEED THE TROLL!

teureente 
Fragesteller
 22.12.2020, 17:08

das ist kein troll, das ist mein voller ernst

9 Antworten

Mit diesem Sachverhalt würde ich zu einer freien Beratungsstunde beim örtlichem Amtsgericht gehen. Dort wird mit Sicherheit eine besser Einschätzung möglich sein, ausserdem hast Du es dort sofort mit einem Profi zu tun.

Hmm. Du bist erwachsen und damit erst einmal für Dich selber verantwortlich. Darf ich mal freundlich anfragen, was Du unternimmst um Deinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten?

teureente 
Fragesteller
 22.12.2020, 17:26

Ich habe 8 psychiatrische erkrankungen (psychosen, depression, adhs, depersonalisation, etc.) und probiere derzeit verschiedenste medikamente aus. Ich bin momentan nicht in der Lage meinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Dir steht ab 18 Unterhalt zu.

Das setzt aber voraus, dass Du noch zur Schule gehst.

Oder Du befindest Dich in der Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung wird dann jedoch angerechnet. Wenn Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnen solltest, Kindergeld bekommst, wird dieses ebenfalls angerechnet.

Oder aber Du kannst nachweisen, dass Du bemüht bist (Bewerbungen) einen Ausbildungsplatz zu finden.

Wie sich das mit der Krankheit verhält (gibt es ein Attest?) sollte man mal über einen Anwalt/dem Familiengericht klären.

Im Übrigen sind ab 18 Jahren beide Elternteile Unterhaltspflichtig. Im Verhältnis zu deren Gehältern zahlt die/der eine evtl. weniger, die/der andere mehr.

Und wenn Du noch bei Muttern lebst, erfüllt sie damit wohl ihren Anteil.

teureente 
Fragesteller
 22.12.2020, 17:22

Danke für deine Antwort!

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet, also nicht nur dein Vater.

Deine Schwester macht was genau?

Das er den Unterhalt an dich eingestellt hat ist soweit erstmal richtig. Du bist nun an der Reihe nachzuweisen, dass du ALLES tust um so bald wie möglich wieder gesund zu werden. Und mit "Alles" ist auch wirklich alles gemeint was irgendwie dazu beiträgt, dass du mit Fleiß und Zielstrebigkeit eine Ausbildung beginnen kannst. Etliche Medikamente auszuprobieren reicht da bei weitem nicht aus.

Also solltest du mit deinem Arzt besprechen welche Therapieansätze in Frage kommen. Eine stationäre Therapie z.B. Und wenn das erfolgt, dann kannst du deinen Unterhaltsanspruch an die Eltern wiederholen.

Ab 18 ist es nun mal so, dass man in erster Linie für sich selbst sorgen muss. Kann man dies aufgrund einer schulischen oder beruflichen Ausbildung noch nicht, dann müssen die Eltern ran (wenn sie leistungsfähig sind). Auch eine Krankheit kann ein Grund sein weiter Unterhaltsansprüche zu haben. Aber wie gesagt muss man die umfangreich nachweisen. Da reicht ein ärztliches Attest und die Einnahme irgendwelcher Pillen nicht aus.

teureente 
Fragesteller
 22.12.2020, 19:22

Vielen dank für deine Antwort! Hilft mir einiges weiter!

Link

Einem volljährigen Kind muss so lange Unterhalt gezahlt werden, bis es seine erste Ausbildung beendet hat. Auch wenn ein volljähriges Kind aufgrund einer Krankheit oder Behinderung sich nicht selbst unterhalten kann, müssen die Eltern weiterhin Unterhalt zahlen.

Ist Deine Krankheit medizinisch anerkannt, muss er weiter zahlen. Bist Du nur der Meinung, ich kann nicht! Also bleibst Du Schule und/oder Ausbildung fern, ohne Attest, entfällt die Unterhaltspflicht.

teureente 
Fragesteller
 22.12.2020, 17:21

danke!