Schweigepflicht auch ohne Name zu nennen?

3 Antworten

Jaein, du darfst nix erzählen, was einen konkreten Rückschluss auf eine Person ziehen lässt. 

Das ist in erster Linie mal ganz banal der Name, kann aber auch Behandlungszeitpunkt oder das auffällige Aussehen einer Person sein.

Namen sind auf jeden Fall komplett Tabu. Auch Eigenarten die Rückschlüsse auf die konkrete Person zulassen sind Tabu.

Ansonsten ist es egal was Du weiter gibst.

Du darfst über die Krankheit reden, solange du keinen Namen nennst und keine wichtige Details ausplauderst durch welche man auf die Person schließen kann. Ein Freund von mir ist Arzt und erzählt auch immer ganz viel von seinen Patienten...