Was muss man im Gericht als Angeklagter sagen?

8 Antworten

NEIN! Aber wer besser wen du es tust gibt warschinlich weniger sozialstunden wegen Hilfe!

du hast ein absolutes schweige recht. du darfst sagen was du willst. aber denke daran: beleidigungen und falschaussagen ziehen meist üble folgen nach sich.....

du kannst aber durch aus einen teil der wahrheit verschweigen. du solltest halt sagen, dass du nicht alles sagen willst. andernfalls würde eine komplette aussage eine strafmilderung (sehr wahrscheinlich) nach sich ziehen

anderseits hat du mit 14 noch nicht mit allzu schweren strafen zu rechen...im schlimmsten fall wahrscheinlich sozialstunden

Als Angeklagter hast du das Recht, überhaupt nichts auszusagen - ausgenommen sind deine Personalien.

Aber du solltest dir genau überlegen, ob du so handeln willst: Eine ausführliche Aussage und einebenso ausführliches Geständnis tragen nicht unwesentlich zu einem milderen Strafmaß bei.

Und überlege mal genau, ob es dir wert ist, den Kopf für Andere hinzuhalten. Würden die für dich das Gleiche machen????

Niemand wird dich zwingen auszusagen. Als Beklagter hast du das Recht zu schweigen. Du bist auch nicht verpflichtet die Wahrheit zu sagen (das müssen nur die Zeugen). Strafmilderungsgründe (Geständnis, verminderter Schuldfähigkeit, Alkoholisierung, Schadenswiedergutmachung, Reue usw.) werden aber vor allem nur dann beachtet, wenn der Richter sich von der Ehrlichkeit deiner Behauptungen überzeugen kann.

Das witzige an der Geschichte ist ja, daß der Staatsanwalt ein neues Verfahren aufmachen kann gegen "Unbekannt" und dann mußt du in diesem Verfahren als Zeuge aussagen ! Und DANN hast du KEIN Aussageverweigerungsrecht!

Wenn dein Verfahren abgeurteilt ist (also fertig), hast du kein Recht mehr, irgendeine Aussage zu verweigern, um dich selbst zu schützen. Dann bist du "nur" Zeuge !

Und wenn du dann nichts sagst, kannst du belangt werden. Also solltest du dir vorher überlegen, ob du nicht komplett die Wahrheit sagst und erhebliche Vorteile dadurch bekommst oder ob du den Mund hältst, aber schwerer bestraft wirst (weil keine Strafmilderung) und zusätzlich anschließend noch einmal weil du keine Zeugenaussage machst.