Gewerbeaufsichtsamt Anonym?

4 Antworten

Schweigepflicht gibt es nicht. Vielmehr hat jeder Verfahrensbeteiligter das Recht auf Akteneinsicht (§ 29 VwVfG).

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 12.04.2014, 18:44

Das hört sich dann wiederum auch nicht so toll an. Wird man denn nochmal angeschrieben wie Verfahren wird oder sowas? Also damit meine ich ob ich noch eine Email bekommen werde?!

Geochelone  12.04.2014, 20:45
@jabbadabbadu88

Nein, du bekommst keine Mitteilung, wenn der/die Beschuldigte Akteneinsicht beantragt. Das ist ja schließlich ein Recht, das jeder Beschuldigte in verwaltungsrechtlichen Verfahren hat.

In Straf- und Owi-Verfahren ist die Sache etwas anders...

Was hast du denn dem Beschuldigten vorgeworfen ?

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 12.04.2014, 23:16
@Geochelone

Nichteinhaltung von Ruhezeiten, Arbeitszeiten, Pausen und so etwas. Mir geht es halt darum das in der Sache keine Namen genannt werden, denn auf der Seite des Amtes steht.

uf Wunsch behandeln wir Ihre Anfragen/Beschwerden selbstverständlich vertraulich.

Wenn jedoch der Name fallen sollte so wird der AG die Kündigung aussprechen. Ich habe extra dazu geschrieben das ich nicht möchte das mein Name preisgegeben wird.

Wenn dieses doch geschehen sollte, kann ich den Vorwurf noch zurück nehmen so das niemand kommt?

Bevor Du Dich als Denunziant betätigst, hättest Du auch mal direkt bei Deinem AG vorsprechen können, das ist fairer und meist zielführender für beide Seiten.

Wenn er nicht einlenkt und Deine Vorwürfe wirklich berechtigt sind, kannst Du Dich immer noch an staatl. Stellen wenden.

Solches Verhalten, was Du in diesem Zusammenhang an den Tag legst, ist auch immer ein Stück weit eine persönliche Bankrotterklärung - denke mal darüber nach...

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 13.04.2014, 12:23

Na dann hab ich ja scheinbar doch alles richtig gemacht....den der AG lenkt nicht ein.

NatureB  13.04.2014, 12:42
@jabbadabbadu88

Eher nicht, sonst hättest Du ihn ja nicht anonym denunzieren müssen...

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 13.04.2014, 13:06
@NatureB

Na man will ja nicht gleich Arbeitslos sein. Habe jetzt noch eine Mail geschrieben das ich falsch Reagiert habe und ersteinmal persönlich vorbei komme um mich Abzusichern und Infos zu holen. Hoffe das wird anerkannt und nicht gleich gehandelt, vielleicht war es ein Fehler von mir.

Kann noch jemand etwas sagen dazu? Wie ist es wenn man eine Mail schreibt und sagt man möchte sich vorher doch lieber persönlich absichern, also hingehen und fragen ob die Einwände begründet sind? Handeln sie dann vorerst nicht?

Wieso sollten die das weitergeben? Normalerweise wird das vertraulich behandelt.

Wenn du illegale Beschäftigte gemeldet hast oder Verstöße gegen das Arbeitsrecht, dann sind die meiner Kenntnis nach dafür zuständig.

Wenn du aber eine Briefkastenfirma, einen Betrüger oder sowas melden wolltest, dann musst du damit zum Ordnungsamt gehen.

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 12.04.2014, 15:12

Habe nur etwas wegen der Arbeitszeiten und so weiter gemeldet, und möchte bei einer möglichen Überprüfung nicht das mein Name genannt wird.

user2497  12.04.2014, 15:27
@jabbadabbadu88

Ay, wenn du sogar selber im betrieb arbeitest gibt es nur einen "annonymen Tipgeber".

Ich würde dir das gerne garantieren, kann ich aber leider nicht, weil ich nicht in deiner Situation war.

Ich kann nur sagen dass meine Beschwerden und Anzeigen als ich verunglimpft wurde und mir allerlei Prüfungen gefallen lassen musste im Sande verlaufen sind, weil den entsprechenden Stellen zwar bekannt war, wer da angezeigt hat, aber es da die Aufforderung zur Vertraulichkeit gab.

An sich ja auch richtig, wenn die zulassen dass jeder Tippgeber der sich irrt vom Bezichtigten rechtlich belangt wird, dann ruft die am Ende niemand mehr an. Vollkommen losgelöst davon, obs böswillige Verunglimpfung ist oder einfach nur ein Irrtum. Normalerweise kann da keiner an die Infos ran.

jabbadabbadu88 
Fragesteller
 12.04.2014, 16:13
@user2497

Das stimmt, wenn sie am Ende Namen nennen würde sich niemand mehr melden. Ich hoffe einfach das sie nicht meinen Namen nennen, selbst wenn der AG fragt...