Werden die Namen bei einer Anzeige genannt?

5 Antworten

Ja, Grundsätzlich schon. Alle Parteien haben Akteneinsicht. Diese kann jedoch aus diversen Gründen eingeschränkt werden. Nimm zur Anzeige und in weiterer Folge einen Anwalt mit. Dann sollts keine Probleme geben.

Weißt du ich mach mir weniger Sorgen umd die ANzeige als um und Freunde von denen!

Wird Mein Name denen nun Genannt oder werde ich eventuel Geschützt wenn deren Freunde drohen?

In diesen Falle sollte der Name nicht bekannt gegeben werden. Aber 100% würde ich mich nicht darauf verlassen. Die sicherste Variante ist über einen Rechtsanwalt, der die Anzeige ohne Nennung des Mandanten an die Polizei weiter leitet.

Erpressung ist ein Offizialdelikt, die Anzeigenden haben lediglich den Status eines Zeugen. Dessen Vernehmung ist Aktenbestandteil; die Akte kann spätestens von Rechtsanwalt des/der Beschuldigten eingesehen werden (somit wird der Name auch bekannt). Anders wäre es, wenn die "Anzeige" von einer VP gemacht würde, deren Identität bleibt geheim. Das dürfte aber in deinem Fall nicht sein. Sie bekommen deinen Namen deshalb auf jeden Fall.

Hallo Moinster,

um ganz auf Nummer sicher zu gehen, teile der Polizei deine Bedenken mit, dann werden deine Personalien mit äußerster Sorgfalt behandelt.

Vom Grundsätzlichen ist es so, dass der Beschuldigte von der Polizei vernommen wird dabei wird ihm der Tatvorwurf mitgeteilt aber nicht von wem und vor allen nicht was an Informationen vorliegen.

Deine Identität ist aktenkundig und Akteneinsicht haben nicht die Beschuldigten, sondern allenfalls von denen beauftragte Rechtsanwälte.

Es geht doch auch einfacher, mache eine Anzeige anonym. Das muss die Polizei akzeptieren. Es geht ja schließlich um deine Eigensicherung und um dein absolutes Rechsgut, nämlich Leib und Leben, sowie Körper.

Zum Teil richtig. Fakt ist, die Polizei muß auch einer anonymen Anzeige nachgehen. D.h. wenn man die Anzeige schlicht in den Briefkasten wirft und es steht kein Name darauf. Wenn die Anzeige persönlich abgegeben wird, oder zur Niederschrift,dann nimmt die Polizei die Personalien auf.