Beim Schwarzfahren mit dem Auto erwischt worden , bin 17

8 Antworten

Hallo chemiex3,

wenn Du ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem PKW von der Polizei erwischt worden bist, kommt nicht nur auf Dich, sondern auch auf den Halter des Fahrzeuges ein Strafverfahren nach folgendem Gesetz zu:


§ 21 Straßenverkehrsgesetz  (Fahren ohne Fahrerlaubnis, Einziehung des Kfz.)

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zuläßt, daß jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuches oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist. >


Das nicht nur der Fahrer wegen so einer Fahrt, sondern auch dem Halter des Fahrzeuges eine Strafanzeige droht, kannst Du dem zweiten Absatz entnehmen.

Allerdings, hat der Polizist recht, wenn er sagt, dass auf Dich keine schlimme Strafe zukommt.

Das Jugendgerichtsgesetz (§5) , sagt aus, dass ein Jugendlicher mit erzieherischen Maßnahmen zu belegen ist. Das wiederum schließt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe für Dich aus.

Dich erwartet eine erzieherische Maßnahme die oftmals in Form von Ableistung von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung (Beispielsweise Altenheim).

Für den Halter des Fahrzeuges, kann die Sache aber wesentlich teurer werden, denn er muss mit einer Geldstrafe rechnen, die durchaus paar hundert Euro kosten kann und die sich nach dem Gehalt des Angeklagten richtet. Die Gefahr, dass er dafür ins Gefängnis muss, besteht aber nicht. Statt der Geldstrafe wäre allenfalls eine Freiheitsstrafe denkbar, die natürlich zur Bewährung ausgesetzt wird.

Auf Dich kann zusätzlich, wie von ginatilan angeführt und ich zitiere hier mal seine Aussage:

beim ersten Mal wird, wenn überhaupt, eine Sperre von 6 Monaten angeordnet.>

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du gefahren bist, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, hast du eine Straftat begangen, mit der sich auf jeden Fall ein Staatsanwalt beschäftigen wird. Bei Erwachsenen würde das eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bedeuten.

Bei Jugendlichen rückt der Führerschein, soweit noch keiner vorhanden ist, in weite Ferne. Vermutlich wirst du ihn dann erst mit 21 machen können. Das wird eine von mehreren Konsequenzen sein, die sich daraus ergeben.

ginatilan  06.09.2014, 09:34
Vermutlich wirst du ihn dann erst mit 21 machen können.

zeige mir das Gesetz wo das steht!

beim ersten Mal wird, wenn überhaupt, eine Sperre von 6 Monaten angeordnet.

warum du gleich eine Sperre von 3 Jahren (5 Jahre sind übrigens die Höchstgrenze für eine Sperre) nennst ist mir schleierhaft

die strafe selbst wird nicht schlimm ausfallen....

aaaaaber

du kannst jetzt schon mal damit rechnen, dass du dich in den nächsten 2 jahren zu fuss bewegen wirst...

lg, Anna

Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Zusätzlich muß du mit einer Führerscheinsperre von 2 Jahren rechnen. http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html So 8000 Euro wird dich der Spaß schon kosten.

kevin1905  06.09.2014, 05:15
Es gibt keine Geldstrafen im Jugendstrafrecht!!!!

Die Strafe für denjenigen, der dir sein Fahrzeug überlassen hat, dürfte empfindlicher werden. Für dich wird es sich sicherlich in Grenzen halten. Könnte sich allerdings auf deinen Führerschein auswirken, den du möglicherweise nicht mehr ohne Weiteres machen darfst. Keine Ahnung, lass dich überraschen.

vibro3003  06.09.2014, 03:47

Führerschein sperre und Bußgeld