Schwangere Freundin heiraten - Ehevertrag empfehlenswert?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dass Deine Frau im Falle der Scheidung einen Zugewinnausgleich bekommt, ist keine Großzügigkeit von Dir, sondern ihr gutes Recht. Von "es sei ihr gegönnt" kann also keine Rede sein.

Was den Ehegattenunterhalt betrifft: solange Ihr nicht geschieden seid, muss Du ihr immer 3/7 des Unterschieds der anrechenbaren Nettoeinkommen als Unterhalt zahlen. Das kann man auch nicht durch einen Ehevertrag ändern, denn Trennungsunterhalt lässt sich weder ausschließen noch wirksam begrenzen. Eine Begrenzung kommt erst für die Zeit nach einer Scheidung in Betracht, also für den nachehelichen Unterhalt. Da kann man nun viel regeln, z.B. einen Höchstbetrag in Kombination damit, dass das anrechenbare Nettoeinkommen Deiner Exfrau in voller Höhe darauf angerechnet werden soll. also z.B. Ehegattenunterhalt maximal 1.800,- Euro, wenn sie selber netto 1.500,- verdient reduziert sich der Unterhalt auf 300,- Euro. Und selbst dieser Unterhalt für maximal 6 bis 18 Monate nach der Scheidung, je nach Dauer der Ehe.

bowser123 
Fragesteller
 18.03.2021, 20:45

Danke für deine Antwort Roland.

Ich möchte dir erklären, warum ich von "gönnen" sprach und anschließend bitte ich dich um deine seriöse Meinung.

Folgende Situation:

Angenommen ich verdiene als Führungskraft mit 40h/Woche später 10.000 Euro netto im Monat. Ich könnte auch mit einem weniger stressigen Job 5000 Euro verdienen, bei ebenfalls 40h/Woche. Egal wie man es nimmt, ich bin 40h die Woche nicht zuhause und kann nicht auf die Kinder aufpassen. Das übernimmt die Partnerin. (Für die extra 5000 Euro reiße ich mir aber aus persönlicher Motivation den Arsch auf, ganz wichtig in diesem Kontext)

Warum soll es dann "ihr gutes Recht" sein, dass ihr 50% von 10.000 Euro zugestehen und nicht permanent 2500 Euro (50% von 5000 Euro)?

Anders gefragt, warum ist ihr Anrecht relativ zu betrachten und nicht absolut- begrenzt auf einen Betrag, der meiner Meinung nach hoch genug ist bzw. eine angemessene Geldwerte Entlohnung ihrer Arbeit als Mutter?

Roland Sperling  18.03.2021, 21:16
@bowser123

Deine Ansicht, es gehe um einen Lohn für Ihre "Mutterarbeit", ist bereits abwegig. Die Ehe ist kein Lohnarbeitsverhältnis. sie hat nicht deswegen einen Zugewinnausgleichsanpruch, weil Sie irgendwelche Arbeiten verrichtet hat. Sondern darauf, dass es sich bei der Ehe um eine Gemeinschaft mit gemeinsamer Lebensplanung handelt. Du könntest dieses Einkommen nicht erzielen, wenn Deine Frau nicht de Kinderbetreuung allein übernehmen würde, sondern Du Dich um die Kinder kümmern müsstest. Und sei es auch nur halbtags. Sie ermöglicht also erst Dein hohes Einkommen.

bowser123 
Fragesteller
 18.03.2021, 22:24
@Roland Sperling

Danke dir Roland.

Statistiken über historische Scheidungszahlen sowie der Trend zu mehr Scheidungen beänstigen mich, sodass man einfach auch vorbereitet sein möchte, falls man zu den gescheiterten 50% gehört. Natürlich hoffe und glaube ich, dass es nicht dazu kommt.

"Da kann man nun viel regeln, z.B. einen Höchstbetrag in Kombination damit, dass das anrechenbare Nettoeinkommen Deiner Exfrau in voller Höhe darauf angerechnet werden soll. also z.B. Ehegattenunterhalt maximal 1.800,- Euro, wenn sie selber netto 1.500,- verdient reduziert sich der Unterhalt auf 300,- Euro. Und selbst dieser Unterhalt für maximal 6 bis 18 Monate nach der Scheidung, je nach Dauer der Ehe."

--> Was muss passieren, damit diese Regelungen sowie die Dauer der Zahlungen von "nachehelichem Unterhalt" nachträglich nicht mehr gültig sind? Ist so etwas, wie oben beschrieben, in meinem Falle möglich?

Roland Sperling  19.03.2021, 14:32
@bowser123

Ehevertragliche Regelungen können nachträglich ungültig werden, wenn die eheliche Entwicklung wesentlich anders verläuft, als sich das die Ehegatten bei Abschluss des Vertrages gedacht hatten. Außerdem kann sich natürlich auch in späteren Jahren auch die Rechtsprechung zur Gültigkeit von Eheverträgen ändern.

bowser123 
Fragesteller
 06.04.2021, 18:34

Hallo Roland,

muss man die zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts in einem Ehevertrag festhalten, oder ist diese in der Realität auch ohnehin auf eine kurze Dauer beschränkt?(6-18 Monate)

Roland Sperling  07.04.2021, 13:04
@bowser123

Entgegen dem, was oft gemutmaßt wird, ist der nacheheliche Unterhalt grundsätzlich zeitlich unbegrenzt! Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, ihn in einem notariellen Vertrag mitzuregeln.

bowser123 
Fragesteller
 07.04.2021, 16:13
@Roland Sperling

vielen Dank für diese Info. Angenommen man einigt sich auf 1500 Deckelung + Anrechnung Nettoeinkommen Unterhaltempfänger. Die ersten Jahre nach der Ehe arbeitet die unterhaltempfangende Person (Netto über 1500 -->kein Nachehel. Unterhalt) und dann plötzlich nicht. Was geschieht dann?

Roland Sperling  07.04.2021, 17:39
@bowser123

Das muss man eben regeln.

bowser123 
Fragesteller
 14.04.2021, 14:51
@bowser123

Hallo Roland,

wir haben demnächst einen Termin beim Notar, der wird uns sicherlich auch nochmal beraten.

Vorab würde ich gerne folgendes wissen, vielleicht kannst du meine Fragen beantworten?

1) Misst sich die Düsseldorfer Tabelle nach dem Gehalt, welches ich zuletzt (!) während der Ehe hatte? (da dieser ja entscheidend war, für "die Lebensqualität der Unterhaltsberechtigten während der Ehe") Ich frage für den Fall dessen, dass man nach der Ehe viel mehr verdient als während der Ehe und dann sich die Unterhaltszahlungen dementsprechend ändern würden.

2) Falls keine Einigung auf Dauer der nachehelichen Unterhaltszahlung vorliegt, gilt dann in der Regel die "Pi mal Daumen 1/4 Regel"? ( Beispiel: 20 Jahre Ehedauer, 5 Jahre Zahlung nachehelichen Unterhalts)

3) Angenommen die unterhaltsberechtigte Person besitzt eine Wohnung/ein Haus (geht sogar aus der Ehe hervor) und muss keine Miete zahlen. Kann man auch in dem Ehevertrag regeln, dass das Haus und somit die "ausgefallene sonstige Mietzahlung" für den nachehelichen Unterhalt eine Bedingung stellt? (statt Deckelung 1800 ohne Haus/mit Mietzahlung der Unterhaltsberechtigte --> 1800 mit Haus/ ohne Mietzahlung)

Vielen Dank!

Dann heirate doch nicht. Lebt so zusammen.

Dann könnt ihr allerdings das Steuersplitting nicht in Anspruch nehmen.

Als Ausgleich könntest du der Frau einen angemessenen Unterhalt zahleln, solange sie sich überwiegend um die Kinder und die Hausarbeit kümmert. Sie müsste diesen dann versteuern. Dadurch spart ihr aber - beide zusammen gesehen - insgesamt Steuern.

Als Frau würde ich aber verlangen, dass eine angemessene private Altersvorsorge für die Dauer des Zusammenlebens für mich bezahlt wird. Auch die ist steuerbegünstigt.

Bleibt noch die Krankenversicherung. Wenn du (als Mann) gesetzlich versichert bist, kannst du die Kinder wohl mitversichern, die nicht verheiratete Frau muss aber selbst versichert werden.

Partnerschaftsvertrag ist keine Option - weil er ähnlich wirkt wie ein Ehevertrag.

Außerdem sei der Frau zu empfehlen, dass sie - wenn sie gesund ist, so bald wie möglich versucht, dass sie selbst die Möglichkeiten schafft, berufstätig zu sein, um ein eigenes ausreichendes Einkommen zu haben - sobald sie dazu in der Lage ist (wegen der Kinder wird das vorübergehend wohl mal eine Zeitlang nicht möglich sein.)

neu im Job und sehr gut bezahlt sind zwei Dinge die in der Regel nicht funktionieren. Gehen wir mal davon aus, dass du 70k verdienst (MINT Abschluss). Dann solltest du die Kosten so kalkulieren, dass Frau und Kind ohne weiteres davon leben können. Wenn dir da Unsicherheiten vorschweben die durch einen Ehevertrag eingehen, dann lass es gleich bleiben. Irgendwann wird es zu sowas kommen und dann darfst/musst du Unterhalt + Ausgleich zahlen. Das kann ggf. sogar dein Haus (falls du eines haben solltest) kosten.

Da hängt auch ein Kind in der Ehe.
Auf der einen Seite muss man sagen, wenn man heiratet und schon ans Geld denkt... ich weiß nicht. Wollt ihr auch nur heiraten um Steuern zu sparen? Denke mal schon...

EssbarerApfel  18.03.2021, 17:12

Naja, also die Scheidungsrate in Deutschland ist sehr hoch. Ich finde es nicht verwerflich sich darüber auch Gedanken zu machen. Besser so als "blind vor Liebe" in die Ehe. Ein wenig Realismus schadet auch der Liebe nicht.

Wer mit den Gedanken in die Ehe geht sich mal scheiden zu lassen sollte es lieber gleich sein lassen. spart den papierkram.

EssbarerApfel  18.03.2021, 17:13

Naja, also die Scheidungsrate in Deutschland ist sehr hoch. Ich finde es nicht verwerflich sich darüber auch Gedanken zu machen. Besser so als "blind vor Liebe" in die Ehe. Ein wenig Realismus schadet auch der Liebe nicht.

maria38000  18.03.2021, 17:18

Das Kind scheint aber wohl schon unterwegs zu sein.