Nachehelichen Unterhalt bei Krankheit gerechtfertigt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie ihre Krankheit belegen kann und ihr weitere Unterhaltszahlungen zugesprochen wurden, muss dein Lebensgefährte ( als ihr Ex-Ehemann ) weiterhin Unterhalt zahlen. Ihr hättet eine Chance die Zahlungen baldmöglichst einstellen zu können, wenn die Ex-Frau nicht willens ist, ihre Depressionen und ihr Übergewicht therapieren zu lassen bzw. alles entsprechende zu veranlassen wieder fähig zu sein sich selbst zu finanzieren.

Ihr könntet bei einem Anwalt für Familienrecht nachfragen ob es möglich ist, aufgrund von fehlender Therapiebereitschaft usw. die Unterhaltszahlungen einzustellen oder gerichtlich einstellen zu lassen. Es ist das gute Recht deines Lebensgefährten sich Nachweise vorlegen zu lassen oder zu verlangen das die Dame entsprechende Atteste und Belege vorweist um die Unterlhaltsleistungen zu rechtfertigen. Versucht sie Unterhalt auch nach der Scheidung zu erhalten oder erhält sie ihn bereits ?

Lasst euch Nachweise vorlegen oder beauftragt einen Anwalt sich diese vorlegen zu lassen die attestieren das die Frau auf den Unterhalt angewiesen ist.

Sie hat bisher nur ein Attest vorgelegt das sie Depressionen hat und wie gesagt. Mein Lebensgefährte hat über Jahre versucht ihr zu helfen, sie sagte ihm immer wieder "Lass mich in Ruhe, hab keinen Bock mit Dir darüber zu reden. Ihre Teilzeitstelle kann sie wohl aufgrund der Krankheit nicht aufgeben, da sie diese während ihrer Krankheit angenommen hat und über 6 Jahre schon dort arbeitet.

@Spy080765

Er zahlt übrigens auch Unterhalt für den gemeinsam angeschafften Hund den sie behalten wollte. Und das bis zum Ableben des Hundes. Das macht er freiwillig. Das finde ich übrigens auch gut. In der Ehe bezahlte ER alles! Sie war gut versorgt.

@Spy080765

Hy , die Atteste sollten von anerkanntem Fach- u./o. Amtsarzt sein.

Und es sollte die Arbeitsfähigkeit begutachtet werden, nicht (nur) die Krankheit.

Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)

Sie erhält noch Trennungsunterhalt bis zur Scheidung, danach machte sie Kund das sie weiterhin Unterhalt möchte.

@Spy080765

Verlangen kann sie wie gesagt alles, was ihr dann letzenendes zusteht sei mal dahin gestellt. Ich würde zuerst einmal das persönliche Gespräch suchen. Ihr mitteilen das ich zu einer Zahlung bereit bin wenn mir entsprechende Belege vorliegen. Vielleicht hat sich damit schon alles erledigt und sie verzichtet auf Ansprüche da sie weiss, dass sie ihre Begründungen nicht belegen kann. Das er den Hund finanziert zeigt ja schon einmal das er kein Schwein ist, sondern sich erkenntlich zeigt und auch fürsorglich handelt. Ihr wärt aber ( falls sie auf die Zahlungen besteht ) besser mit einem Anwalt beraten. Der wäre auch günstiger als jahrelange Unterhaltszahlungen. Lasst euch beraten wie die Chancen stehen. Der Anwalt kann sich dann mit der Exfrau in Verbindung setzen und Atteste verlangen. Ggf. wird die Exfrau von einem Amtsarzt untersucht.

@Sorsha84

Er hat einen Anwalt, der meint das man darüber noch verhandeln will. Als er sich vor einem Jahr von seiner Frau trennte (sie lebten schon 3 Jahre in getrennte Schlafzimmer) hat er ihr für die neue Wohnung die Kaution vorgelegt, ihr ALLES gelassen und nichts mitgenommen. Noch 2 Monate lang ihre Lebensversicherung bezahlt, sowie ihre Handyrechnung um ihr Zeit zu geben, das alleine zu bewältigen. Er bezahlt die Kosten für den Hund weil sie ihn nicht hergeben wollte. Er ist ein sehr sozial eingestellter Mensch.

Verstehe nicht was der ehem. Lebensgefährte damit zu tun haben soll, wenn die Ex-Frau krank ist, dann muss sie dort entsprechende Leistungen verlangen - wenn z.B. nicht arbeitsfähig -> Sozialamt.

Also ich würde da ggf. einen Anwalt aufsuchen und das Thema mit dem besprechen.

Es geht hier um meinem Lebensgefährten der seiner noch Ehefrau weiter Unterhalt zahlen soll. Sozialamt zahlt erst wenn sie ihn auf weiteren Unterhalt verklagt, was wieder mit Kosten für den Anwalt und Gericht zutun hat, die mein Lebensgefährte dann zahlen muss.

Die Frage war: Ob jemand Erfahrung damit hat, das man seiner Ex-Frau Unterhalt zahlen muss wenn sie aufgrund Depressionen nicht arbeiten kann bzw. will.

man kann ein gutachten einfordern, das ist dann bissi anders als wenn man zum eigenen hausarzt geht und sich was attestieren lässt

Er bleibt sein Leben lang für sie verantwortlich und ist "gesteigert unterhaltsverpflichtet", so heißt das juristisch, z.B. bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit. Selbst wenn sie als alte Frau im Heim ist, wird sich die Sozialhilfe noch bei euch das Geld zurück holen.

Sie muss sich aber doch um Heilung bemühen um Erwerbstätig zu werden! Ich könnte jetzt als Ex-Frau denken "Ich sauf jetzt, werde zur Alkoholikerin und krieg Lebenslang Unterhalt für meine Krankheit und weigere mich was gegen meine Krankheit zu unternehmen, ". Sie weigert sich eine Therapie zu machen, da sie den Hund nicht alleine lassen kann. Hat alle Vorschläge zur Therapie abgelehnt.

@Spy080765

Ich empfehle der Fragestellerin die Antwort von Schwabinggirl zu ignorieren. Die Antwort ist falsch. Bitte nenne uns die Quellenangabe die deine Antwort begründen @ Schwabinggirl

@Sorsha84

Sehe ich auch so.

@Sorsha84

Ich habe selber eine schwere MS, bin im Rolli und mein Exmann hat mich für eine gesunde Frau verlassen. Er hilft mir sehr mit seinem Unterhalt und hat auch nie irgendwas gesagt.

@schwabinggirl

Du hast eine unheilbare Krankheit, das ist etwas anderes. Die Krankheit hattest Du mit Sicherheit während der Ehe schon, denn Krankheiten die nach der Trennung aufgetreten sind, sind nicht im Unterhalt berücksichtigt. Natürlich muss Dein Mann in Deinem Fall Unterhalt bezahlen, da Du lebenslang nicht mehr erwerbsfährig sein wirst. Aber die Ex-Frau von meinem Mann müsste nur mal versuchen etwas gegen die heilbare Depression zu tun. Bzw. diese durch Therapie in den Griff zu bekommen und gegen Übergewicht kann man auch was machen.

Konkret kann diese Frage nur sein Anwalt klären bzw. er sollte einen nehmen, wenn er sich bisher anwaltlich noch nicht hat beraten lassen.