Scheidung & Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Bei einer Scheidung findet der Versorgungsausgleich statt. D.h. die in der Ehezeit von beiden erworbenen Rentenpunkte werden addiert, dann durch 2 geteilt und der Ausgleich hergestellt.

Deine Frau kann, wenn erwerbsgemindert, Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn die nötigen 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge entrichtet wurden (Grundbedingung für EM-Rente).

Damit muss sie doch nicht bis nach der Scheidung warten.

Würde sie vor der Scheidung schon EM-Rente beziehen, würde sich diese ggf. nach der Scheidung entsprechend um die von dir zugewiesenen Rentenpunkte erhöhen.

Ob die gesundheitlichen Voraussetzungen vorliegen, können sir nicht beurteilen, allein eine schwere Sehebehinderung heißt nicht, dass sie nicht arbeiten könnte.

Es gibt viele Arbeitgeber, die z.B. in Telefonzentralen, deren Tastatur dann mit Braille ausgestattet ist, auch Blinde beschäftigen.

Das solltest du in Ruhe mit deinem Anwalt klären- auch wegen des nachehelichen Unterhaltes. vlt. kann sie stundenweise arbeiten, wenn weniger als 3, dann wäre sie ein Kandidat für EM-Rente, was dann aber auch deine Unterhaltszahlungen mindern würde, da eigenes Einkommen.

Nein! Aufgrund einer Behinderung erfolgt nicht automatisch eine Erwerbsminderungsrente