Muss ich nachehelichen Unterhalt bezahlen?
Hallo, ich hoffe es gibt hier jemanden der mir weiterhelfen kann.
Meine Frau ich haben uns nach Einem Jahr Ehe bereits getrennt. Die Ehe wird demnächst geschieden. Dann hat die Ehe quasi genau zwei Jahre bestanden, wovon ein Jahr das sogenannte Trennungsjahr wahr.
Unsere Kinder sind beide 3,5 Jahre alt und gehen von 8-15 Uhr in den Kindergarten.
Meine Ex ist nun bei der Jobbörse und die wollen das Geld natürlich von mir. Wegen den Trennungsunterhalt (er ist grausam enorm) tu ich jetzt nicht mehr rum. Denn wir sind sehr bald rechtskräftig geschieden. Aber nun ist da ja noch der Nacheheliche Unterhalt!
Sie macht bisher nichts und ab September 2019 eine zwei Jährige Ausbildung welche vom Jobcenter bezahlt werden soll. Erfahrungsgemäß holen sie das Geld dann von mir. Ist eine Ausbildung ein Grund um mir einen Nachehelichen Unterhalt aufbrummen zu können?
Hier ein paar Dinge die sie belasten könnten. Würde mich interessieren ob davon etwas zu gebrauchen ist um den Nachehelichen Unterhalt zu entkommen.
Sie hat schon VOR der Ehe Dinge über mich bestellt (unerlaubt) und Jahrelang die Inkassobriefe abgefangen und vernichtet. Es war ein Handy welches mit x mahngebühren 1100€ kosten sollte und ein spielzeug welches von 20€ zu 80€ wurden (es geht ums Prinzip, das ist Betrug). Mit dieser und vielen anderen Lügen ist sie in die Ehe gegangen. Ich habe sie dafür Angezeigt weil sie es nicht bezahlen wollte als ich es entarnt hatte. Wie ich später erfahren hatte saß sie beteits wegen GENAU SOLCHEN Betrügereien, bei ihren Ex , vor Gericht.
Ich habe Beweisefotos eines Whatsapp Chatverlaufs das sie, noch während der Ehe, in Norwegenurlaub mit einen typ geküsst hatte (das steht dort deutlich zu lesen) und sie hatten sich darüber unterhalten das die Betten Partneruntauglich sind weil sie die ganze Nacht auseinandergerutscht sind.
Lässt sich damit bereits etwas anfangen?
Ich habe auch Zeugen die bestätigen können das sie schon IMMER arbeitsfaul war und nur gelogen hat.
5 Antworten
Du musst Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zahlen, nicht für Deine Frau (oder nur ein paar Monate). Bei sehr kurzer Ehedauer gelten da auch bestimmte Regeln, die sogar den Trennungsunterhalt betreffen:
Deine ganzen Zeugen oder Beweise kannst du vergessen, es gibt kein Schuldprinzip bei der Scheidung mehr. Zum Glück auch für die Kinder, die damit belastet werden würden. Bei nachehelichem Unterhalt entscheidet nur die Bedürftigkeit und die Umstände durch die Ehe. Und nicht der Charakter der Ex.
Dass sie vorher keine Ausbildung gemacht hat, lag ja nicht an der Ehe, sie hätte ja auch schon früher eine machen können. Und sie könnte auch einfach einen Vollzeitjob suchen erst mal, die Kinder sind ja gut untergebracht. Ist also einfach ihre Entscheidung. Sie wurde während der Ehe ja auch nicht schwer krank oder eines der Kinder, sodass sie nicht arbeiten könnte,
Von daher sehe ich die Chancen eher schlecht, dass ihr nachehelicher Unterhalt zugesprochen wird. Und dann kann das Jobcenter auch nichts von dir zurück fordern können.
Es gibt nach Rechtskraft der Scheidungsurteils keinen Unterhalt mehr für die Frau... nur noch Kindesunterhalt, so welche vorhanden sind.
Was die Chatverläufe angeht: Es gibt schon seit über 40 Jahren kein Schuldprinzip mehr. Also lass es doch egal sein, ob sie fremdgeht oder nicht... ab Rechtskraft des Urteils bist du wieder Single.
Und IHR wird das Mobcenter dann schon die Hammelbeine lang ziehen, dass sie arbeiten zu gehen hat!
Zahl du pünktlich und regelmäßig den Kindesunterhalt, und damit ist alles tutti. Denn der ist für die KINDER und die können ja nun mal gar nicht für ihre verkorkste Familie.
LESEN: NACH der Rechtskraft der Scheidung (28 Tage nach Verhandlung) bekommt sie keinen Cent mehr von dir!
Ich habe es gelesen. Ich hoffe du hast damit recht!
Selber geschieden, mehrere Scheidungssingles in der Bekanntschaft...ja das ist geltendes Recht!
Danke, du weißt garnicht aus welch tiefen Loch du mich gerade herausgeholt hast!
Wenn sie einen sehr guten Anwalt hat, dann besteht durchaus die Gefahr, dass du nachehelichen Unterhalt zahlen darfst. Trotz der kurzen Ehedauer könnte er argumentieren, dass sie ja die Ausbildung nicht schon vorher machen konnte, weil sie die Kinder betreuen musste.
eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung absolviert, was sie wegen der Ehe unterlassen hat bzw. um ihre durch die Ehe eingetretenen Nachteile auszugleichen, § 1575 BGB
https://www.scheidung.org/unterhalt-ehefrau/
Inwieweit sie letztendlich damit durch kommen wird, ist eine andere Geschichte. Denn ggf. hast du nicht den Anwalt deiner Frau an der Backe, sondern das Jobcenter, die ja erstmal ihre Ausbildung bezahlen und von dir das Geld wieder haben wollen.
Die "Anschuldungen" in Punkto Ehebruch solltest du vor Gericht auf keinen Fall vorbringen. Untreue zählt schon lange nicht mehr als Grund dafür, dass dem Anderen kein Unterhalt zusteht. Und Richteer stehen auch nicht wirklich auf Schlammschlachten.
Interessanter ist da schon die Verwirkung des Unterhaltes wegen ihrer "Betrügereien" und die von dir erstattete Anzeige. Wobei Niemand wirklich wissen kann wie ein Richter die Sache dann am Ende sieht.
Im schlechtesten Fall wirst du bis zum Ende der Ausbildung zahlen. Dein Anwalt wird auf juristischer Basis wissen wie man das abwenden könnte.
Die Ehedauer war jetzt zwar kurz, allerdings sind daraus 2 Kinder entstanden. Ist sie clever (und ihr Anwalt ebenso), dann wird sie agumentieren, dass es keineswegs abzusehen war, dass das Ganze keinen Bestand hat. Zumal die Kids ja nun schon 3 1/2 sind. Also auch wenn ihr zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet ward, so hat sie doch wohl ihr Leben auf der Annahme einer glücklichen und langanhaltenden Beziehung aufgebaut... Und die Trennung kann sie auch jederzeit hinaus zögern, wen ihr Anwalt ihr dies rät, bzw. wenn sie selbst drüber stolpert dass es einen Vorteil für sie bringen könnte...
Interessant ist auch der Aspekt, warum du die Kinder deiner Frau "überlässt". Wenn sie generell ein "schlechter" Mensch ist, dann solltest du ggf. auch darüber nachdenken, dass du mit ihr noch viele Jahre irgendwie auskommen musst, alleine schon wegen der Kinder. Auch in diese Richtung solltest du es mit deinem Anwalt besprechen...
Ich habe genug zeugen die mir bestätigen können das sie, bevor ich sie kennengelernt hatte, immer arbeitsfaul war, eine Ausbildung geschmissen hat und Generell nie wirklich gearbeitet hat. Habe nach der Trennung in ihrer Vergangenheit herumgeschnüffelt. Hätte ich viel früher tun sollen. Ich denke da wird nichts zu machen sein! Kein Richter wird sowas durchgehen lassen, so optimistisch bin ich jetzt.
Wenn ich wirklich wollte könnte ich harte geschütze auffahren. Sie ist 3 jahre ohne Führerschein gefahren. Hat mein Geld fürs kiffen ausgegeben und ist so auch auto gefahren. Ständig hat sie Urlaub gemacht. Viele Leute wollen unbedingt gegen sie vor Gericht als zeugen sprechen über sie und ihre Person. Ich wollte meine Kinder mitnehmen aber sie möchte sie nicht hergeben. Sie ist eine gute Mutter aber sie vergisst das Arbeiten zum Leben dazugehört. Sie lebte schon immer auf kosten anderer.
Nun, fahren ohne Führerschein etc: alles Dinge die sie abstreiten wird. Aber eine Scheidung ist ja auch keine Gerichtsverhandlung, wo es einen Angeklagten gibt. Und ob sie die Kinder "hergeben" muss oder nicht, entscheidet letztendlich auch das Gericht. Seht zu, dass ihr eine vernünftige Sorgerechtsvereinbarung hin bekommt. Viel Glück bei der Scheidung und alles Gute für dich.
Mit solchen heiklen Geschichten wendet man sich an einen Anwalt.
Es gibt übrigens schon lange kein Schuldprinzip mehr.
Warum antwortest du wenn du nichts zu sagen hast? Ich suche nach Antworten
Das war ne Antwort. Es interessiert keinen , wie und wo sie Dich betrogen hat.
Tatsächlich? Gut, dann nehm ich das zurück. Aber fair ist hier nichts mehr..
Danke für die Antwort. Ich zahle gerne für meine Kinder. Aber den Lohn für meine ex auch noch? Nein..