wird ein Kredit mitgerechnet beim Unterhalt?

2 Antworten

Ja das ist richtig. Es ist so, dass mittlerweile der unterhaltspflichtige auch noch Raum zum leben bekommt. Das heißt er kann einen Kredit aufnehmen, wenn es ihn benötit für Anschaffungen oder ein Auto. Das sind heutzutage wichtige Dinge um z.B. zur ARbeit zu kommen. Die LEasingraten des AUtos meines Ex wurde auch berücksichtigt. Aus diesem Grund habe ich keine Ehegattenunterhalt bekommen, nur unsere 3 Kids bekommen Unterhalt. MAn sollte sich von der Vorstellung frei machen, dass das Jugendamt und die FAmilienrichter dem Unterhaltspflichtigen alles verbieten, oder er sein Auto verkaufen muss um Unterhalt zu bezahlen. Weit gefehlt. Das hat allergrößte Seltenheit. Da muss es sich schon um ausserordentlichen Luxus handeln, wenn die Gerichte da HAndlungsbedarf sehen.

Deine Antwort ist leider falsch.

Ehegattenunterhalt ist auch nicht mit Kindesunterhalt zu vergleichen, da gelten ganz andere Vorraussetzungen.

-

Alle Fahrzeugkosten sind bereit mit der Kilometerpauschale abgegolten.

@Eifelmensch

Anhand meiner eigenen Erfahrungen und Informationen aus meinem Bekanntenkreis ist es aber so wie ich es gesagt habe. Ich sage ja nicht aus Spass, dass es bei mir so war. Warum willst du das unbedingt anzweifeln. Es gibt zwar Gesetzesvorlagen, aber soviel müsstest du wissen, dass das alles dehnbar ist und es immer noch Einzelfallentscheidungen gibt, die davon abweichen. Und das sind nicht wenige. Nimm nur das neuen Scheidungsrecht nachdem alle Frauen deren Kinder über 3 Jahre alt sind arbeiten gehen müssen für ihren eigenen Lebensunterhalt. Auch das ist als Gesetz verabschiedet worden. Trotzdem bekommen viele Frauen noch nachehelichen Unterhalt zugesprochen je nach Lage der Dinge.

@truxumuxi

Genau - Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist es nicht so!

-

Wo steht denn, dass nach 3 Jahren gearbeitet werden muss, das ist ein Trugschluss.

Da kommen so Dinge wie Betreuungsmöglichkeiten, Dauer der Ehe, ehebedingte Nachteile etc..... dazu.

So einfach, wie du das schreibst ist es nicht!

Nein, der Kredit ist seine Privatsache.

Er veringert sein unterhaltsrelevantes Einkommen nicht.

Falls er nicht den Mindestunterhalt zahlt, muss er den Kredit aus seinem Selbstbehalt tilgen.

-

Du musst den Titel vom Jugendamt nicht akzeptieren.

Falls du keine Beistandschaft eingerichtet hast, kannst du einen Fachanwalt für Familienrecht zur Durchsetzung der Rechte des Kindes (Unterhalt) beauftragen.

-

Für 10,- Euro bekommst du bei Gericht einen Beratungsschein. Mit diesem kannst du dich dann von einem Anwalt beraten lassen.