Anrechnung Betreuungkosten des 1. Kindes aus 2. Ehe auf Unterhalt der Kinder aus 1. Ehe

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kinderbetreuungskosten sind im Bezug zum Kindesunterhalt nicht mit einzuberechnen.

Herzlichen Dank für Deine klare Antwort.

Das zweite Kind wird in die Unterhaltsberechnung miteinbezogen. Ist das zweite Kind noch unter drei auch die Mutter des zweiten Kindes.

Die Düsseldorfer Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus, ist nur eins da, kann es in der Stufe rauf gehen, bei dreien, geht sie eine Stufe runter.

Mit genauen Zahlen kann man sich das z.B. in Foren (beispiel vatersein.de) ausrechnen lassen.

Herzlichen Dank für Deine Antwort. Ich schaue mal bei Vatersein.de