Ich bin schwanger, wieviel darf eine neue Wohnung kosten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bitte lass Dich bei Pro Familia in der Schwangerschaftsberatung (Achtung, die beraten auch Frauen, die ihre Kinder zur Welt bringen wollen!) über deine finanziellen Möglichkeiten informieren.

http://www.profamilia-sh.de/pages/verband/beratungsstellen/luebeck

Am besten anrufen und einen Termin vereinbaren

Alternativ berät die Caritas in Lübeck

http://www.caritas-luebeck.de/index.php/beratung/beratung-fuer-frauen-familien-und-schwangere

Möglicherweise bekommst Du auch noich Mittel aus der Mutter und Kind-Stiftung (MUK)

Für weitere Tipps sind Deine Angaben (Alter, noch zuhause wohnend, Kindsvater, Schule, Ausbildung undundund) einfach nicht ausreichend.

Wenn du Anspruch auf Transferleistungen hast und der Kindsvater nicht zahlt und du andere Voraussetzungen erfüllst kannst Du dich grob an den Leistungen des Jobcenters orientieren.

http://www.jobcenter-luebeck.de/leistungen/zuzug_umzug/index.html

Danach stehen Dir bei einem 2-Personenhaushalt max. € 432,-- Kaltmiete + sog. kalte Hausnebenkosten zu und die Heizkosten (kein Strom!!) werden übernommen.

Da Du vermutlich keinen wirklichen (Familien-)Plan hast und Dich in alleinerziehend/Hartz4 flüchten willst, wende dich sonst auch bitte an das Wohnungsamt. Wenn du seit 2 Jahren krank bist, stehen dir möglicherweise Mittel als Schwerbehinderte zu.


Wohnungsvermittlung in Lübeck (Wohnungsamt), Kronsforder Allee 2 - 6, 23560 Lübeck

Feynja 
Fragesteller
 31.03.2016, 13:12

Hey danke erstmal ich werde mir das gleich mal anschauen :) 

Ich wohne noch in einer wg bin 23 habe 1 Ausbildung abgeschlossen. Der Vater wohnt leider noch in Bremen und hat einen "job" also als ungelernter aber das auch nicht mehr lange. Ich habe auch viel Unterstützung durch meine Familie. 

herzlichen glückwunsch. :)

du hast anspruch auf eine wohnung mit bis zu 65-75qm. ist immer unterschiedlich und auch nur ein richtwert - denn die größe der wohnung ist völlig egal. interessant für dich sind die maximalen kosten der unterkunft. die erfährst du bie deinem jobcenter oder sozialamt, wenn du nicht arbeitsfähig bist.

weiterhin hast du anspruch auf erstausstattung der wohnung, erstausstattung für das baby in form von kinderwagen, kleidung für baby, bettchen, schrank oder wickelkomode...

zzgl. gibts ab der 12. woche einen mehrbedarf für schwanger. der kindesvater zieht mit ein? wenn nicht hast du anspruch auf kosten der erstausstattung vom vater, kindesunterhalt, betreuungsunterhalt etc. die dinge wird das amt dann prüfen für dich - leistungsfähigkeit des werdenden vaters vorausgesetzt.

mach in ruhe, genaue infos kannst du dir bei der schangerenberatung profamilia holen. nachdem dein antrag beim sozi oder jc durch ist, kannst du auch gucken ob du einen antrag bei der bundesstiftung mutter und kind stellst.

Auch schwanger bist Du nur eine Person. Das Baby zählt erst mit, wenn es in die Windeln macht.

Ab Geburt ist der Kindsvater zur Verantwortung zu ziehen. Er muss Unterhalt für das Kind sowie für Dich bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes zahlen.

Kann er nicht zahlen, kannst Du Unterhaltsvorschuss beantragen. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld wird aber Deinem Bedarf angerechnet und kommt nicht noch oben drauf.

Feynja 
Fragesteller
 31.03.2016, 11:44

Also muss ich so lange ich schwanger bin eine normale 1Person Wohnung beziehen und dann wenn das Kind da ist wieder umziehen?  Wie umständlich ^^ naja so lange das kleine nachher ein eigenes Zimmer hat ist mir der Rest egal

TreudoofeTomate  31.03.2016, 12:11
@Feynja

Niemand zwingt dich. Bleib einfach bis zur Geburt des Kindes wo du bist und zieh dann in eine angemessene Wohnung für zwei Personen.

Gerneso  31.03.2016, 13:01
@Feynja

Einem Baby steht ohnehin kein "eigenes" Zimmer zu. 

maja11111  31.03.2016, 16:52
@Gerneso

wenn man keine ahnung hat, sollte man nicht antowrten. gerneso, deine antwort ist schwachsinn und völlig falsch.

maja11111  31.03.2016, 16:54

schwanger ist sie ihre eigene bg und hat anspruch mit kind im bauch auf eine wohnung für zwei personen. das kind zählt bereits als eigenständige person.

bereits vor der geburt wird der kv zur verantwortung gezogen, aber er muss leistungsfähig sein. da er nicht arbeitet wie hier beschrieben wird, kann er nicht zahlen - ist nicht leistungsfähig und wird somit auch nicht zur verantwortung gezogen.

somit bekommt sie uvg, sozialhilfe etc für das kind.

Warum fragst du das nicht die für dich zuständige Sozialbehörde, die dir diese Wohnung ohnehin genehmigen muss? Ruf da halt mal an.

Im weiteren wäre aber erstmal der Kindsvater für deinen Unterhalt und den des Kindes zuständig. Verdient der genug, bekommst du keine Grundsicherung.


Wenn du auf Hilfe angewiesen bist dann muss du deinen Antrag eh vorher stellen und genehmigen lassen,wenn du dann auch die erhöhten Kosten / Umzug / Darlehen für die Kaution usw. bekommen willst du da erfährst du es dann ganz genau !

Um einen ersten Überblick zu bekommen kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " mal nachsehen,da kannst du gleich noch mal nach ,, Harald - Thome - Erstausstattung " sehen,da siehst du was dir für dich / Kind und Wohnung noch zustehen könnte.

Oder du gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu dann den Namen Namen deiner Stadt,dann solltest du auch etwas über die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung finden.

Feynja 
Fragesteller
 01.04.2016, 11:01

Danke war heute schon bei pro familia und dem Sozialamt :)