Muss ich die Wartung der Heizung trotz Auszug aus der Wohnung bezahlen ?

8 Antworten

Wartung der Heizungsanlage gehört zu den Heiznebekosten und fließt in diese ein. Da die Wartung in den Abrechnungszeitraum fiel, ist sie dir zeitanteilig für deinen Nutzung -Zeitraum  anrechenbar.

Ja: Die Wartung einer Einzelgastherme fällt dem jeweiligen Mieter regelmäßig, etwa jährlich an. Wäre der März Monat der Fällgkeit, fällt das dir als aktuellem Mieter an. Selbst wenn du das "vergißt" und deine Nachmieterin sie für dich im April durchführen liesse :-)

G imager761

Anteilig für deinen Nutzungszeitraum mußt Du die Kosten tragen.

Direkt an die Firma zahlen nicht.

Außer Du warst so unklug die Wartung selbst zu beauftragen.

Ist die Wohnung dein Eigentum oder hast du sie gemietet?

Normalerweise zahlt so eine Wartung der Eigentümer, weil diede Wartungen pflicht sind.

Wohnung ist gemietet. Im Mietvertrag steht drin, das ich als Mieter die Wartung selbst zahlen muss

@Lizzi2606

Wartungskosten können auf den Mieter umgelegt werden, das ist richtig. Wie fand das in der Vergangenheit statt? Hast du die Rechnung bekommen und direkt bei der Firma bezahlt?

Anteilsmäßig für deinen Nutzungszeitraum musst du zahlen......das dürfte in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden.

Hier dürfte es sich um eine unmittelbar umlegbare Jahres-Wartung einer Einzelgastherme handeln und die fällt bei Fälligkeit vollständig dem aktuellen Mieter an.

@imager761
vollständig dem aktuellen Mieter an.

 nein, nur zeitanteilig entspr. dem Nutzungszeitraum. Schließlich profitiert der Nachmieter auch davon.