Tapete bei Auszug erneuern?

3 Antworten

Wer nachweislich bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist und keinen entsprechenden Ausgleich erhalten hat, muss nicht renovieren, auch wenn es im Mietvertrag steht.

So ist es jedenfalls laut aktuellem BGH-Urteil.

Eine Ausnahme gibt es dennoch:

Bunte Wände ( grelle Farben ) muss ein Vermieter nie dulden.

Hängt vom Mietvertrag ist, aber wenn es am Vormieter liegt, muss du nix machen. Am besten wäre wenn du noch ein Foto vom Einzug hast, wo du den Defekt mit Datum dokumentiert hast. Solltest immer machen beim Einzug, alles was nicht in Ordnung ist mit Datumsfunktion fotografieren.

Unrenoviert übernommen >>> unrenoviert zurück. So hat der BGH geurteilt.  Also besenrein, (grob gereinigt, Fenster nicht geputzt, Dübel entfernt, Dübellöcher nicht verschlossen) zurückgeben.