Tapete bei Auszug erneuern?
Hallo, ich ziehe derzeit aus meiner alten Wohnung aus. Beim Einzug war die Wohnung in einem eher unrenovierten Zustand. So habe ich diese auch übernommen. Nun Frage ich mich was ich beim Auszug alles machen muss. Ein Teil von der Tapete im Schlafzimmer ist (noch vom Vormieter) abgerissen. Somit fehlt ein kleines stück. Nun ist die Frage ob ich diese erneuern muss, oder so lassen kann? Ein Übergabeprotokoll wurde damals nicht erstellt. In meinem Mietvertrag steht die Klausel "Der Mieter übernimmt die Wohnung im Gegenwertigen Zustand".
Danke schonmal!
3 Antworten
Wer nachweislich bei Einzug in eine unrenovierte Wohnung gezogen ist und keinen entsprechenden Ausgleich erhalten hat, muss nicht renovieren, auch wenn es im Mietvertrag steht.
So ist es jedenfalls laut aktuellem BGH-Urteil.
Eine Ausnahme gibt es dennoch:
Bunte Wände ( grelle Farben ) muss ein Vermieter nie dulden.
Hängt vom Mietvertrag ist, aber wenn es am Vormieter liegt, muss du nix machen. Am besten wäre wenn du noch ein Foto vom Einzug hast, wo du den Defekt mit Datum dokumentiert hast. Solltest immer machen beim Einzug, alles was nicht in Ordnung ist mit Datumsfunktion fotografieren.
Unrenoviert übernommen >>> unrenoviert zurück. So hat der BGH geurteilt. Also besenrein, (grob gereinigt, Fenster nicht geputzt, Dübel entfernt, Dübellöcher nicht verschlossen) zurückgeben.