Schwanger job scheisse?

3 Antworten

Naja was heißt Ersatz, Sie muss DICH halt "durchfüttern" weil Sie dich nicht Kündigen darf laut Gesetz.

Sie verliert doppelt Geld weil Sie dich weiter bezahlen muss erstmal und eine neue Person finden muss um deine Arbeit zu übernehmen.

Du bist verpflichtet die Schwangerschaft zu melden, wegen Mutterschutz etc, aber auch nur wenn es wirklich klar ist das du Schwanger bist, ca 12 Wochen nachdem du es erfahren hast solltest du es melden.

Wenn du es Meldest wirst du direkt in den Mutterschutz gehen daher ein Beschäftigungsverbot bekommen

Backkuenstlerin  05.12.2019, 20:19

Was ist das denn für eine wirre Antwort?

In der Regel arbeitet man bis 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, es sei denn es wird aus wichtigen Gründen ein Beschäftigungsverbot erteilt.

Der Arbeitgeber füttert auch keinen mit durch, informiere dich mal über das Umlageverfahren.

Man sollte eine Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber melden und nicht erst nach 12 Wochen.

Und nach der Meldung geht man auch in nicht direkt in Mutterschutz, es sei denn du teilst dem Arbeitgeber die Schwangerschaft erst 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin mit.

Familiengerd  05.12.2019, 22:43
@Backkuenstlerin
Man sollte eine Schwangerschaft sofort dem Arbeitgeber melden und nicht erst nach 12 Wochen.

Das ist aber "nur" eine Soll-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung - es sei denn, die Tatsache der Schwangerschaft ist von unmittelbarer Relevanz für die ausgeübte Tätigkeit.

Aber selbstverständlich kann der Arbeitgeber seinen gesetzlichen Fürsorgepflichten nur nachkommen, wenn er von der Schwangerschaft Kenntnis hat.

Familiengerd  05.12.2019, 22:37
Sie muss DICH halt "durchfüttern" [...] Sie verliert doppelt Geld weil Sie dich weiter bezahlen muss

Das ist völliger Unsinn! Wo muss hier "durchgefüttert" und "doppelt bezahlt" werden?!? ... ganz zu schweigen, dass solche Äußerungen Ausdruck eine unsozialen und diskriminierenden Ansicht sind!

Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern erhalten bei Erkrankung eines Arbeitnehmers 40 - 80 % (je nach Satzung der Krankenkasse) der Kosten der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstattet aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens U1.

Kosten der Fortzahlung des Entgelts bei einem Beschäftigungsverbot für eine schwangere Arbeitnehmerin und der zu zahlende Zuschuss zum Mutterschaftsgeld werden allen Arbeitgebern vollständig von der Krankenkasse erstattet (Umlageverfahren U2)

Du bist verpflichtet die Schwangerschaft zu melden

Nein - bzw. nur dann, wenn das für die auszuübende Tätigkeit von Belang ist. Und ein (generelles oder individuelles) Beschäftigungsverbot tritt nicht automatisch ein, sondern nur, wenn es für die Gesundheit der schwangeren Arbeitnehmerin und des ungeborenen Kindes erforderlich ist.

Zuerst einmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Euch.

Wenn Deine Chefin wegen der zu erwartenden Kosten "weint" und jammert, weil Du jetzt schwanger bist, solltest Du diesen "Krokodilstränen" nicht unbedingt glauben.

So schlimm ist das mit den Kosten nicht und wenn man Dir sagt, dass der AG dann nicht nur Dich sondern auch einen Ersatz bezahlen muss, ist das nicht richtig.

Man sollte sich hier mal das Umlageverfahren U2 anschauen. Da steht, wie "hoch" die finanziellen Aufwendungen für eine schwangere Arbeitnehmerin für den AG ist.

Von wegen, der AG trägt doppelte Kosten:

https://www.lohnexperte.de/lohn-info/erklaerung-umlage-u1-und-u2.html

Wichtig ist jetzt, dass es Dir und Deinem Kind gut geht. Lass Dir bloß kein schlechtes Gewissen einreden.

Sag ihr dass du schwanger bist. Junge Frauen können schwanger werden, das soll deine Chefin berücksichtigen, wenn sie Leute einstellt.