Wie sage ich meinem chef das ich scbwanger bin?

6 Antworten

Ich bin total am boden zerstört. 

Wieso das denn? Ist doch etwas Schönes. Du solltest dich freuen.

Als Schwangere genießt du in Deutschland umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz. Gem. § 17 Mutterschutzgesetz darf Dir insbesondere wegen/während der Schwangerschaft nicht gekündigt werden. Es gibt zwar Ausnahmen von diesem Kündigungsverbot, für die es allerdings sehr hohe Hürden gibt.

schweigen darf ich nicht, weil ich mit Infektiösen Menschen arbeite und heben/tragen muss. Dazu noch die Spritzen etc. Und Kontakt mit Ausscheidungen

Du wirst in den nächsten Tagen ja sicherlich ohnehin einmal Deine Frauenärztin aufsuchen. Wahrscheinlich macht es SInn, wenn das Ganze stattfindet, bevor Du mit deiner Arbeit anfangen sollst. Mit der Ärztin solltest du dann auch besprechen, welche Auswirkungen der Kontakt mit infektiösen Menschen auf Dein Kind haben kann. Bei einer Gefährdung des Kindeswohls bzw. Deiner Gesundheit kann die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aussprechen (§ 16 MuSchuG).

Nach dem Gespräch mit der Frauenärztin solltest du dann wohl einmal mit Deinem Chef sprechen. Vor diesem Gespräch solltest Du keine Angst haben. Du hast nichts zu befürchten.

Erstens, erzähle NIEMANDEN der/die irgendwie in Kontakt mit deiner Arbeitsstelle steht, von deinem Verdacht, bevor du den nicht von deinem Frauenarzt bestätigt bekommen hast.

Vielleicht wartest du noch etwas mit dem Frauenarzt.
Dann kannst du erst einmal ganz normal weiter arbeiten und dich an den Gedanken der bestehenden Schwangerschaft gewöhnen.


Schwangere sind für Arbeitgeber ein reiner Kostenfaktor, den er natürlich gerne vermeiden würde. Kann er irgendwie beweisen, dass du vor Vertragsunterzeichnung von der Schwangerschaft wusstest, ist der Vertrag ein Fall für die Mülltonne.

Habe hier noch etwas gefunden:

Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Nürnberg.

Wann muss eine Mitarbeiterin dem Unternehmen mitteilen, dass sie ein Kind erwartet?

Laut Mutterschutzgesetz sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald sie davon wissen. „Eine rechtliche Verpflichtung, dies sofort zu tun, besteht allerdings nicht“, erklärt Markowski. Wer einen unbefristeten Arbeitsvertrag hat, könne auch die erste Zeit abwarten und dann Mitteilung über den Zustand machen, wenn die Schwangerschaft stabil ist.

Frauen mit einem befristeten Arbeitsvertrag rät Markowski hingegen, die Schwangerschaft zunächst nicht anzuzeigen. „Vielleicht sieht der Arbeitgeber von einer geplanten Verlängerung oder gar Entfristung ab, wenn er von der Schwangerschaft weiß.“

Ich hoffe ich konnte dir helfen. Viel Freude mit dem Kind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Familiengerd  10.05.2021, 10:47
Schwangere sind für Arbeitgeber ein reiner Kostenfaktor

Schwangere als "reinen Kostenfaktor" zu bezeichnen, ist Unsinn.

Welche nennenswerten Kosten sollten das denn wohl sein - außer, dass der Arbeitgeber gegebenenfalls Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für die Schwangere ergreifen oder eventuell (bei einem Tatigkeitsverbot) eine Ersatzkraft einstellen muss?

OstseeSkipper  10.05.2021, 11:28
@Familiengerd

Antworten als Unsinn zu bezeichnen, nur weil dein Wissensstand lückenhaft ist, ziemlich gewagt dein Kommentar.
Als ehemaliger Betriebsrat solltest du es besser wissen. Wohl nicht aufgepasst bei den Schulungen?

Aber ich helfe dir gerne weiter.
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot, Krankheit und im Mutterschutz. All dem steht absolut Null erbrachte Arbeitsleistung entgegen.
Kein Kostenfaktor?!

Familiengerd  10.05.2021, 11:36
@OstseeSkipper
Aber ich helfe dir gerne weiter.
Lohnfortzahlung bei Beschäftigungsverbot, Krankheit und im Mutterschutz. All dem steht absolut Null erbrachte Arbeitsleistung entgegen.
Kein Kostenfaktor?!

Tja, da ist Dein

Antworten als Unsinn zu bezeichnen, nur weil dein Wissensstand lückenhaft ist, ziemlich gewagt dein Kommentar.
Als ehemaliger Betriebsrat solltest du es besser wissen. Wohl nicht aufgepasst bei den Schulungen?

tatsächlich ein totaler Rohrkrepierer!

Denn bei einem Beschäftigungsverbot und im Mutterschutz erhält der Arbeitgeber aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens die Kosten der der Entgeltzahlungen zu 100 % von der Krankenkasse erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 2) - Umlageverfahren U 2

Und bei einer Lohnfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit (der Grund spielt keine Rolle) bekommt jedenfalls ein Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Beschäftigten die Kosten der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse zu 40 - 80 % (je nach gewähltem Umlagetarif) erstattet (AAG § 1 Abs. 1) - Umlageverfahren U 1.

Wer hat denn hier wohl keine Ahnung? Also: Erst einmal sich richtig informieren, bevor Du Dich so weit (zu weit) aus dem Fenster lehnst!!

Lindasindy 
Fragesteller
 10.05.2021, 13:05
@OstseeSkipper

İch habe gelesen, dass der Arbeitgeber diese Kosten (also die Lohnfortzahlung) während meiner Schwangerschaft durch die Krankenkasse erstattet bekommt. Also bezahlt mich quasi die Krankenversicherung und nicht mein Arbeitgeber. Er bekommt zu 100% alles zurück

Lindasindy 
Fragesteller
 10.05.2021, 13:07
@Familiengerd

Genau das habe ich auch im internet gelesen:) Danke

OstseeSkipper  10.05.2021, 14:38
@Lindasindy

Das ist richtig. FamilienGerd hat Recht. Habe gerade was dazugelernt. Aber deswegen sind wir ja hier.

OstseeSkipper  10.05.2021, 14:41
@Familiengerd

Wieder grade was gelernt. Danke für die Aufklärung.

Familiengerd  10.05.2021, 14:56
@OstseeSkipper

Na, da bin ich aber erleichtert, dass Du auf eine Korrektur nicht - was hier leider oft passiert - "angestochen" reagierst, als wäre man dir "auf den Schlips getreten"!👍😉

OstseeSkipper  10.05.2021, 15:05
@Familiengerd

Nö, warum denn? Ich lerne gerne dazu.
Wenn ich mich recht entsinne, hattest du mich schon einmal korrigiert, wo ich wieder zurück rudern musste.
Wir werden uns bestimmt wieder über den Weg laufen. Bis dahin 👋

Blöde Situation, aber hilft ja nichts.

Du solltest dir diese Woche noch die Schwangerschaft vom Arzt bestätigen lassen. Und dann nächste Woche gleich deinen Arbeitgeber informieren.

Er kann dir nicht kündigen, das steht in §17 MuSchG.

was soll ich jetzt tun bitte hilft mir kennt ihr ähnliche situationen?

Mir ging es so ähnlich. Ich war mit meiner Arbeitsstelle unzufrieden und Kinder waren eh geplant, also haben wir versucht, schwanger zu werden. Hat aber nicht geklappt. Dann habe ich eine tolle Stelle gesehen, mich beworben, die Stelle bekommen und bin zwei Wochen nach der Zusage schwanger geworden. Wir hatten noch überlegt, wieder zu verhüten, aber "hat ja bis jetzt auch nicht geklappt" - tja, dann eben schon.

Das war zwar nicht ganz so blöd wie bei dir, weil ich einen Bürojob habe und bis zum Mutterschutz arbeiten konnte, aber trotzdem ein blödes Gefühl, va. weil meine Vorgängerin wegen Krankheit lange ausgefallen war und ich wusste, dass der AG ein Interesse daran hat, dass die Stelle endlich wieder "richtig" ausgefüllt wird.

Aber es hilft halt nicht. Frauen im gebärfähigen Alter werden nun mal unter Umständen schwanger.

Auf Glückwünsche seitens deines Chefs solltest du dich eher nicht einstellen; es wird sicherlich unangenehm, aber da musst du durch.

Alles Gute!

Lindasindy 
Fragesteller
 10.05.2021, 13:08

Danke:)

wir können dir nicht helfen, wie denn aber auch.

Du sagst es, mehr kannst du nicht tun.

Sei dir bewusst, dass du einen tollen Beruf hast, wo du JEDERZEIT wieder mit Kusdhand genommen wirst. Insofern wird der Chef schlucken müssen, aber er wird dich im Auge behalten und langfristig nicht auf dich verzichten wollen.

Wie die arbeitsrechtliche Siutation ganz konkret aussieht weiss ich nicht. Ich denke, glaube , vermute hilft dir da nicht weiter.

DerCaveman  10.05.2021, 09:55
Wie die arbeitsrechtliche Siutation ganz konkret aussieht weiss ich nicht.

Die ist eindeutig. Kuendigungsverbot gem. MuSchG § 17 Abs. 1.

Elizabeth2  10.05.2021, 09:57
@DerCaveman

Dachte ich es mir, ich wusste es nicht genau. Und just in diesem Beruf kann man sich bitte das evt. schlechte Gewissen ersparen. Und das man ein schlechtes Gewissen hat, kann man hier leider auch nicht ausreden. Wenn man Beruf und Arbeit Ernst nimmt, dann hat man das als Frau. Ein Mann kann das vielleicht nicht so ganz nachvollziehen.

Und darum geht es auch: dem FS zu sagen, sie solle einfach hingehen und sich weniger einen Kopf machen. Und jetzt in dem Fall, dass sie eine gute Chance hat, auch nach dem mutterschutz ! nicht gekündigt zu werden. Mutterschutz geht ja nicht ewig,...Oder ist das falsch jetzt von der juristischen Seite aus? Auch ein Chef hat nach Mutterschutz das Recht schlechten Käften in der Probezeit (wenn man denn arbeitet) zu kündigen??

DerCaveman  10.05.2021, 10:05
@Elizabeth2
Auch ein Chef hat nach Mutterschutz das Recht schlechten Käften in der Probezeit (wenn man denn arbeitet) zu kündigen??

Nur wenn "die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle [...] in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau in der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder nach der Entbindung in Zusammenhang stehen, ausnahmsweise die Kündigung für zulässig" erklärt (MuSchG § 17 Abs. 2).

Elizabeth2  10.05.2021, 10:08
@DerCaveman

nene, ich meine, wenn die Dame die Stelle antritt. Mutterschutz geht ja 9 Monate? Dann hätte sie noch das Recht der Inanspruchnahme Erziehungszeit. Aber irgendwann arbeitet sie dort - das wäre doch dann fatal, wenn der Chef dann keine Möglichkeit hat, in dieser zeit zu kündigen, wenn die Arbeitskraft nix taugt?

DerCaveman  10.05.2021, 10:17
@Elizabeth2
Aber irgendwann arbeitet sie dort - das wäre doch dann fatal, wenn der Chef dann keine Möglichkeit hat, in dieser zeit zu kündigen, wenn die Arbeitskraft nix taugt?

Der Kuendigungsschutz besteht noch mindestens 4 Monate ueber die Entbindung hinaus. Die oben genannte Ausnahme des MuSchG § 17 Abs. 2 aber auch. "Taugt nicht fuer die Arbeit" wird aber fuer die Zustimmung der zustaendigen Stelle sicher nicht ausreichen. Das wird der Arbeitgeber dann schon sehr eindeutig nachweisen muessen, wie auch dass dies nichts mit der Schwangerschaft oder der Entbindung zu tun hat. In der Praxis duerfte das kaum gelingen.

Na dann los, verschweigen kannst du es eh nicht

Lindasindy 
Fragesteller
 10.05.2021, 09:46

Darf er mich dann kündigen, weil ich noch nicht meinen Dienst angetreten bin und sowieso noch in der Probezeit bin?

DerCaveman  10.05.2021, 09:51
@Lindasindy

Nein, das darf er nicht. Du hast zwar noch keinen Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz, sehr wohl aber nach dem Mutterschutzgesetz.