Nach Ausbildung in Teilzeit arbeiten?
Ich beende in genau einem Monat meine Ausbildung und werde dann erst einmal übernommen. Ich würde danach allerdings nicht mehr Vollzeit sondern nur noch Teilzeit arbeiten. Meine Chefin hätte nichts dagegen, doch sind wir uns beide unsicher, ob ich überhaupt Anspruch darauf habe.
Im Internet steht überall, dass man zuvor 6 Monate im Betrieb gearbeitet haben muss. Wir wissen jetzt nicht, ob die Ausbildung da auch schon rein zählt?
3 Antworten
Warum sollte man erst sechs Monate gearbeitet haben um einen Teilzeitvertrag zu bekommen? Da wird wohl einiges verwechselt.
Deine Chefin kann mit Dir jederzeit einen Teilzeit-Arbeitsvertrag schließen. Ich vermute mal, hier wird etwas mit dem § 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz verwechselt.
Das greift dann, wenn ein AN der einen Vollzeitjob hat eine Teilzeitbeschäftigung möchte. Dann kann er nach dem das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat verlangen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
Aber auch hier ist es für den AG kein Problem, schon früher die Arbeitszeit zu senken. Auf den § 8 muss/kann man sich berufen, wenn der AG Schwierigkeiten macht.
In Deinem Fall steht also einer Teilzeitbeschäftigung nichts im Wege.
Danke fürs Sternchen. Ich hoffe es hat geklappt.
Mit Ende der Ausbildung endet dein Arbeitsvertrag. Wenn deine Chefin und du nun ein neues Arbeitsverhältnis eingehen möchtet, dann könnt ihr selbstverständlich einen neuen Vertrag --auch in Teilzeit-- abschließen.
Was die Frage mit dem Anspruch aber heißen soll, verstehe ich nicht.
"Anspruch" hast du gar keinen, nicht einmal auf eine generelle Übernahme nach der Ausbildung, liegt alles im Ermessen der Chefin und am Personalbedarf.