Was droht der Chefin wenn ich zur IHK gehe?
Guten Abend,
Ich, 18 bin seit 3 Jahren in der gastro tätig und seit 2 Jahren in der Ausbildung zum Koch. Ich habe seit ca 5 Wochen nur noch 1 mal die Woche frei und muss ab und zu sogar vor der Schule eine doppelschicht(12-14Std) einlegen und komme somit nichtmal auf 8 Stunden zwischen Arbeit und Schule (Arbeitet endet um 0 & Schule fängt um 7.30 an) da mein Ausbilder vor paar Monaten gekündigt hat lerne ich auch nix neues dazu sondern schuffte nurnoch, so ca 47-55 Stunden die Woche.
Was droht dem Betrieb wenn die IHK es herausfindet?
Mfg
5 Antworten
Ein Gespräch mit der IHK, bzgl. deiner Ausbildung. Die IHK dient als Vermittler nicht als "Richter und Henker".
Die Vorwürfe, die du erhebst, solltest du gut dokumentieren. Denn sie stellen einen schweren Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz dar. Denn:
- Auszubildende sind grundsätzlich nicht zu Überstunden verpflichtet.
- Doppelschichten sind nicht zulässig, wenn die Arbeitszeit 10 Stunden überschreitet.
- Punkt 2. gilt auch bei "normalen" Schichten, denn du darfst nur auf 8 Stunden Arbeit im Durchschnitt kommen. Also in Ausnahmefällen sind bis zu 10 Stunden Arbeit zulässig, es muss aber ausgeglichen werden.
- Zwischen jeder Arbeitseinheit sind grundsätzlich mindestens 11 Stunden Pause zu haben. Hier gilt auch: Schule = Arbeit.
Zudem solltest du nachschauen, ob dein Betrieb überhaupt dann noch befugt ist, eine Ausbildung durchzuführen. Ich kenne die Zustände und ich weiß, dass eine Ausbildung nicht immer leicht ist. Oft macht man sogar mehr Dinge als man eigentlich sollte. Aber lass dir dabei einen guten Rat geben: Azubis, gerade in Kochausbildung, sind Händeringend gesucht. Wirst du also schlecht behandelt, so wechsle den Betrieb. Denn es gibt da draußen genug Betriebe, die Azubis suchen.
Die IHK wird, wenn du die Vorwürfe erhebst, den Betrieb unter Beobachtung stellen. Häufen sich die Fälle, dann kann im Ernstfall der Betrieb seine Ausbildungseignung verlieren.
Wenn die IHK prüft und feststellt, dass kein Ausbilder mehr vorhanden ist, kann die Ausbildungserlaubnis entzogen werden.
Hat der Betrieb dann keine Berechtigung zur Ausbildung, kann ein Azubi auch nach der Probezeit kündigen. Frag mal bei der IHK nach, ob man Dir dann hilft, einen anderen Ausbildungsbetrieb zu finden.
Bezüglich der unzulässigen Arbeitszeiten, kannst Du Dich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Das ist für die Überwachung der Arbeitszeitgesetze zuständig. Die Meldung kann auch anonym erfolgen.
Das mit den schichten vor der schule ist so nicht erklaubt und ohne Ausbilder darf dort auch nicht ausgebildet werden wende dich so schnell wie möglich an die Kammer
Weiger dich Überstunden zu machen wen in deinem Vertrag zb 40 stunden sind Dan machst du nur noch die!!
So wirst du nicht mal zur Prüfung zugelassen !
Es droht nicht sonderlich was. Aber die IHK kann dich in eine "richtige" Ausbildung vermitteln.