Schwanger und Aufhebungsvertrag unterschrieben droht mir Sperre?
Hallöchen,
ich habe nur eine kurze Frage:
ich bin schwanger habe dies meiner Chefin mitgeteilt. Nun ist es so das ich mit der Ausbildung fertig wäre, muss nur meine Prüfung im jetzigen November nachholen da ich durchfallen bin.
Ich habe nun, da es im Betrieb auch differenzen gab einen Aufhebungsvertrag unterschrieben obwohl mich meine Chefin bis zur Prüfung noch hätte geschäftigen müssen.
Ich wäre nicht übernommen worden danach wegen der Schwangerschaft. Nun soll ich Arbeitlosengeld 1 bekommen und musste zusätzlich Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Mein Berater bei der ARGE meine ich kann mit einer Sperre des Arbeitlosengeld 1 rechnen und eine 30% Sanktion des Arbeitlosengeldes 2, stimmt dies.
Ich ziehe nun auch noch zum 1.9 um ich habe einfach Angst das ich dann überhaupt nichts mehr bekomme.
Bitte um Hilfe.....
Danke Liebe Grüße
3 Antworten
Hast du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, oder die Mietteilung darüber, das dein vertrag nicht weiter verlängert, bzw du nicht übernommen wirst. Wird in dem Fall einen großen unterschied machen.
Ich denke mal, Du hast schlecht gehandelt, indem Du Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Hole Dir schnellstmöglich anwaltlichen Rat, ob da noch was zu ändern ist. Deine Lehre ist ja noch nicht beendet. Und durch Deine Schwangerschaft geniesst Du einen besonderen Kündigungsschutz. Ich hoffe, Du bekommst es mit einem Anwalt noch geregelt. Ansonsten alles Gute!
Wenn du deine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst herbei führst, bekommst du eine Sperrzeit für das AlG. Auch wenn es in der Firma Differenzen gab, durftest du nicht einfach auf deinen Rechtsanspruch verzichten. Du könntest jetzt höchstens mit Hilfe eines Rechtsanwalts diesen Aufhebungsvertrag anfechten.
Wenn das Ausbildungsverhältnis einfach ausgelaufen und somit beendet gewesen wäre, wäre ja gar kein Aufhebungsvertrag notwendig gewesen.
Ich war nur bis zum 17.07 eingestellt gewesen so lange ging mein Vertrag. Es wurde kein neuer Vertrag gemacht. Ich habe mich bei der IHK für die Prüfung im November als Externer-Prüfling angemeldet. Wegen meiner schwangerschaft wurde ich nicht weiter beschäftigt.