Schwanger, Freund verdient, bekomme ich Hartz 4?
Hallo Leute, ich habe eine Frage und hoffe jemand kann sie mir beantworten. Hab zwar schon im Internet rum geguckt und vieles schon gelesen, bin aber trotzdem bisschen von im unklaren.
Ich bin schwanger und wohne mit meinem Freund (Kindesvater) über einem Jahr zusammen. D.h. wir sind laut Gesetz eine Bedarfsgemeinschaft. Durch meine Schwangerschaft habe ich meinen Job verloren, der war bis ende August befristet und wurde nicht verlängert. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I habe ich nicht, da ich nur 10 Monate Sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe. Jetzt muss ich Hartz 4 beantragen. Meine Frage wäre jetzt ob ich überhaupt etwas vom Staat bekommen würde, weil mein Freund selbst ein festes Einkommen hat ca. 1300,- Netto. Davon bezahlt er Miete 390,- warm und es kommen noch andere sämtliche Rechnungen dazu, die aber ja nicht berücksichtigt werden. Da wir ja eine Bedarfsgemeinschaft bilden muss er laut Gesetz für mich aufkommen, d.h. alle meine Rechnungen plus da ich nicht mehr gesetzlich krankenversichert bin muss er meine Krankenversicherung ca. 200€ im Monat auch noch für mich zahlen. Das alles macht mir ziemlich Angst, wenn ich alles zusammen rechne bleibt für uns nicht einmal was zum Essen kaufen übrig. Laut den online Hartz 4 Rechner steht mir ca. 200€ zu. Im Internet habe ich schon ziemlich viel gelesen, dass wenn der Freund so viel verdient, würde einem nix mehr vom Staat zu stehen und der Freund muss dann für alles aufkommen. Wird der Regelsatz bei einer Bedarfsgemeinschaft 352€ nur für den Antragsteller berechnet, oder auch für die Person, die mit im Haushalt lebt?
Ich hoffe auf schnelle und hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Euer Einkommen ist 1300 € Netto,da dein Partner davon min.300 € an Freibeträgen nach § 11 b SGB - ll geltend machen kann,blieben erst mal nur noch ca.1000 € anrechenbares Netto übrig !
Der Bedarf von euch liegt aber derzeit bei :
- Regelsatz er 353 €
- Regelsatz du 353 €
- ab der 13 SSW stehen dir bis zur Geburt 17 % deines Regelsatzes als schwangeren Mehrbedarf zu,also noch mal 60,01 €
- angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ohne Kosten für normalen Haushaltsstrom,der muss aus dem Regelsatz gezahlt werden ) also 390 € dazu.
Euer Bedarf beträgt dann ca.1156,01 € pro Monat.
Das Jobcenter muss dann also deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung zahlen und da der Partner nur noch ca.1000 € anrechenbares Nettoeinkommen hat,müsstet ihr auch min.noch ca.156,01 € an ALG - 2 Aufstockung bekommen.
Dir steht ab der 13 SSW - auch eine Pauschale für schwangeren Bekleidung zu !
Die werden ihm dann bei der Antragstellung auf ALG - 2,bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens abgezogen !
Dazu gibt es auch im Internet ALG - 2 Rechner,da kann man es sich kostenlos berechnen lassen,so in etwa.
Stimmt das stand dort auch, waren ca. 280€. D.h. mir bzw. uns würde was zustehen? Da kam nämlich immer ein Betrag von ca. 180-200€ Hartz 4 raus.
Wenn deine Angaben stimmen,dann steht euch auf jeden Fall etwas zu !
Bei 1300 € Netto,hat er min.1500 € Brutto und wenn das Kind schon auf der Welt ist,würden euch Freibeträge von min.330 € zustehen,weil sich durch das Kind der Betrag von dem die Freibeträge berechnet werden,von 1000 € - 1200 € Brutto ohne Kind,auf 1000€ - 1500 € Brutto erhöht.
Das ist dann die 3 Stufe der Freibeträge und darauf hat er dann noch mal 10 % Freibetrag,das würden also 50 € sein und 450 € würden angerechnet.
Die erste Stufe ist der Grundfreibetrag von 100 €,die gar nicht angerechnet werden und die zweite Stufe geht dann ab 100 € - 1000 € Brutto und davon hat man 20 % Freibetrag.
Das würden dann bei 900 € Brutto,die über den 100 € Grundfreibetrag liegen,noch einmal 180 € Freibetrag sein.
Ergibt dann mit den 100 € Grundfreibetrag + 180 € ( von 100 € - 1000 € Brutto,20 % ) + 50 € ( von 1000 € - 1500 € Brutto,10 % ) insgesamt dann diese min.330 € ohne Kind würden es min.300 € sein,weil es nur bis 1200 € Brutto gehen würde.
Dieser Grundfreibetrag von 100 €,abzüglich der 30 € Versicherungspauschale,die darin enthalten sind,würden noch 70 € für arbeitsbedingten Mehraufwand ( Fahrkosten / Arbeitskleidung ) bleiben.
Würden diese 70 € für deinen Partner aber im Monat nicht ausreichen,dann kann er alles was über diesen 70 € dann anfällt,separat in einem Antrag geltend machen.
Entweder Fahrscheine einreichen oder wenn er mit eigenem PKW - fährt,dann pro km Hin und Rückweg,sind es 0,20 € pauschal.
Genau du das was angezeigt wird,das ist dann eure monatliche ALG - 2 Aufstockung,mit der ihr rechnen könnt und zusätzlich werden deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung gezahlt.
Super! Danke für deine Hilfe.
Jetzt stellt ihr erstmal einen Antrag auf Hartz 4---Antrag abholen ---ausfüllen--abgeben.
Der wird dann berechnet --Ergebnis abwarten.
Wenn das Kind dann auf der Welt ist erneut einen Antrag stellen --auch einen
für Erstausstattung für das Baby--zeitgleich einen Wohngeldantrag stellen.
Dann abwarten--Wenn das dann alles berechnet worden ist , erfahrt ihr die
vorläufige Höhe eurer Ansprüche.
VG pw (-:
Du musst auf jeden Fall den Antrag stellen. Sonst bist du mit deinem Kind auch nicht krankenversichert.
Ihr habt zusammen einen Bedarf von 2 X 90 % des Regelsatzes. Allerdings bei 1.300 € netto müsste dein Freund schon sehr hohe Werbungskosten nachweisen, damit ihr noch etwas bekommt.
Du hättest noch 2 Monate "arbeitsunfähig" krank sein müssen, dann hättest du Anspruch auf AlG 1
es werden einfach von 1300 euro die freibeträge abgezogen und dann könnten beide noch 200 euro aufstockend bekommen. sollte es nur ihr kind sein, bekommt sie sogar volles alg2.
Das mit den Freibeträgen verstehe ich nicht so ganz. Muss das irgendwo beantragt werden, oder wird das automatisch gemacht? Hab das mal online gerechnet. Von seinem Brutto Gehalt (1800,-) kommt netto 1246,- raus. Dann stand da was vom (Jahres-) Freibetrag, da hab ich aber nichts eingegeben und kam auf diese netto Zahl. Wäre dir sehr dankbar wenn du mir das mal erklären würdest.
du bekommst noch mind. 200 euro nach deinen hier ausgeführten angaben. die krankenversicherung wird dann durch das jobcenter getragen. dann muss geprüft werden was sein anteil an der erstausstattung ist, dann kannst gucken was du bekommst. weiterhin kannst du nach dem jobcenter noch bei der bundesstiftung mutter und kind einen antrag auf erstausstattung stellen.
Da dein Partner eine Arbeit hat, stellst du den Antrag nur für dich (im Moment). Dein Partner muss seine Finanzen offenlegen, danach berechnet sich deine Leistung. Über den Leistungsbezug bist du auch krankenversichert.
Gib den Antrag ab und wenn das Kind auf der Welt ist, wird ein Änderungsantrag gestellt.
Da sie bereits seit über einem Jahr zusammen leben, müssen sie den Antrag auf aufstockende Hilfe gemeinsam stellen. Sie müsstensselbst Argumente liefern, warum sie KEINE Bedarfsgemeinschaft wären.
sie müssen garnix und wenn sie 20 jahre zusammenleben.
Wie und wo kann er vom netto Lohn diese Freibeträge geltent machen? Weiß nicht wirklich was darüber.