Muss der Freund für seine Ex-Freundin aufkommen, wenn sie Hartz IV bekommt?
Hallo liebe Leute!
Ich habe eine Bekannte, die sich gerade von ihrem ex-Freund getrennt hat. Sie haben bis vor Kurzem zusammen gewohnt, jetzt ist sie von ihm schwanger geworden und seit dem funktioniert ihre Behiehung nicht mehr. Sie hat vor Kurzem in der Probezeit ihre Arbeit verloren, er ist berufstätig und verdient nicht schlecht. Sie ist jetzt aus seiner Wohnung ausgezogen und erwartet ihr erstes Baby. Die Frage ist: muss er für sie finanziell aufkommen (d.h. Wohnung, Heizung...) oder zahlt er dann später fürs gemeinsame Kind Unterhalt? Bekommt sie vom Staat ihre Wohnung bezahlt und Hartz4 oder muss er ihr alles bezahlen?
Ich bitte um Rat nur die Leute, die sachkundig sind, von Vermutungen und Beleidigungen bitte ich abzusehen.
Danke für eure Antworten.
2 Antworten
Er muss natürlich Unterhalt für das Kind zahlen und in den ersten 3 Jahren auch Betreuungsunterhalt für die Mama.
Kann er das nicht, kann sie Untertützung beantragen.
Über Summen kann man ohne genaue Zahlen nichts sagen. Es hilft für den Kindesunterhalt ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle.
Für das Kind muß er Unterhalt bezahlen, für die Freundin nicht. Wären die beiden verheiratet, wäre das anders.
Das heißt also, da sie ja nicht verheiratet sind, entfällt dieser Unterhaltsanspruch für die Freundin...?
Richtig. Sie kann/muß beim Staat Sozialhilfe beantragen.
Das stimmt so nicht: http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=47876.html
Was genau heißt Betreuungsunterhalt? Wie sieht dieser aus? Das heißt vom Staat bekommt sie gar nichts?