Hartz 4 mit 25 bei Eltern wohnen, keine Bedarfs und Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wo steht das im Gesetz?

3 Antworten

So wie markusher schreibt: U25 (ab und über 25 J.) gehört nicht mehr der Bedarfsgemeinschaft an.

Das ist der logische Umkehrschluss.

Haushaltsgemeinschaft gilt dann, wenn gemeinsam der Haushalt geführt wird.

Und auch das ist logisch.

Ich Trottel! - ab und über 25 ist nicht U25, sondern Ü25
(U25 sind die unter 25-Jährigen).

Sorry   ()

Im Gesetz ist das nicht ausformuliert.

Die Regelung, dass Haushaltsmitglieder unter 25 keine eigene Wohnung beanspruchen können, wurde erst nachträglich in die Ausführungsbestimmungen übernommen.

Das wurde den Kommunen ganz einfach zu teuer, wenn jeder 18-Jährige sich jetzt "selbständig" machen könnte.

das ist logik die sich aus dem satz ergibt. wer nicht u25 ist, ist nicht mehr mitglied der bg.