Auszug aus einer Bedarfsgemeinschaft (Hartz 4)?

6 Antworten

Sie ist volljährig und wenn sie mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt selber finanzieren kann,dann muss auch kein wichtiger Grund für einen Auszug vorliegen !

Die Eltern müssen ihren Auszug nur dem Jobcenter mitteilen,dazu kann sie sich im Internet eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung suchen und ausdrucken.

Nach dem Auszug könnte es aber dann passieren das die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) für den Rest der Familie nicht mehr angemessen ist und es zu einer schriftlichen Aufforderung zur Kostensenkung kommt.

Wenn die Eltern diese dann nicht senken könnten / wollten und auch nicht in eine angemessene Wohnung umziehen möchten,dann müssten sie nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten ( solange würde die tatsächliche KDU - noch gezahlt ) den Differenzbetrag selber zuzahlen.

Wenn sie Einkommen hat, darf sie natürlich ausziehen. Sie muss sich halt sicher sein, dass sie ihren Lebensunterhalt auch wirklich davon finanzieren kann. :)

Sie ist 19 Jahre alt und ein hat ein eigenes Einkommen und darf frei entscheiden wohin sie gehen möchte.

Sie ist ein freier Mensch und darf hin ziehen, wo sie will. Wer soll sie daran hindern?

Ja wir haben bisher gedacht dass sie an das Jobcenter gebunden ist 

@Caroogi

Wieso sollte sie daran "gebunden" sein!? Wenn sie nichts von denen will, braucht sie auch nicht zu tun was das Jobcenter will. Sie verdient doch selbst Geld und braucht keine Stütze.

@Katzenreiniger3

Weil ihr anscheinend gesagt wurde, dass sie bis sie 25 ist bei ihren Eltern wohnen muss weil diese hartz 4 bezieht ..

@Caroogi

Dann wurde ihr Unsinn erzählt. Aber wenn man volljährig ist sollte man doch selbst so weit denken können...

@Katzenreiniger3

Ja aber wenn man sich nicht mit solchen Gesetzen auskennt oder generell mit dem Jobcenter dann kann man so viel denken Wie man will , Danke für Ihre Antwort 

@Caroogi

Wenn man eigenes Geld verdient darf man damit tun was man will, das braucht nicht viel Kenntnis von Gesetzen...

Wenn deine Freundin finanziell in der Lage dazu ist, kann sie umziehen, wohin immer sie will. Schließlich ist sie volljährig.