Mutter Hartz 4 und Kind Ausbildung, was bleibt?

6 Antworten

Damit liegst Du ziemlich richitg. Du musst dann Deiner Mutter die halbe Miete bezahlen (wenn Ihr zu zweit wohnt), sowie die Hälfte der Nebenkosten. Außerdem musst Du natürlich auch für Deinen Unterhalt aufkommen.

Das stimmt.

Wenn Du Dich mit Deinem Geld selbst unterhalten kannst, bist Du nicht mehr Teil der BG.

Wer gehört nicht in die Bedarfsgemeinschaft

Die gesetzlichen Regelungen, welche Personen in eine Bedarfsgemeinschaft gehören, finden sich im § 7 Abs. 3 SGB II

...

Kinder bis 25 Jahren

...

die aufgrund von Einkommen und Vermögen keine Leistungen zur Sicherung des Lebenunterhalts erhalten

http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

Genauso ist es, Du mußt für Deinen Unterhalt bei Mama zahlen und Miete und Nebenkosten auch.

Du bekommst ganz normal deinen Lohn und kannst bei 860,00 € plus Kindergeld für deinen Lebensunterhalt selbst sorgen. 

natürlich kannst du dann nicht kostenlos bei deiner Mutter leben, sondern musst ihr das ersetzen, was sie vom JobCenter weniger bekommt.

Wenn du dein Alter noch verraten hättest könnte man es fast genau sagen !

Ist dein Bedarf 566,31 €,dann tippe ich mal darauf das du noch keine 18 bist und einen Regelsatz von 306 € hast,dann läge dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bei 260,31 €,wenn du mit deiner Mutter alleine wohnst.

Demnach sollte dann die komplette KDU - bei 520,62 € liegen,zumindest so in etwa.

Nun zu deiner Frage :

Hast du 860 € Brutto,dann stehen dir zunächst deine 100 € Grundfreibetrag zu,von den übersteigenden 760 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) stehen dir 20 % Freibetrag ( 152 € ) zu und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden addiert,theoretisch von deinen ca.681,77 € Netto abgezogen,ergeben dann nach Abzug der 252 € Freibetrag etwa 429,77 € anrechenbares Netto + 190 € Kindergeld = ca. 619,77 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Liegt dein Bedarf also bei 566,31 €,dann bist du schon mal aus der BG - deiner Mutter raus und sie bekommt keine Leistungen mehr für dich.

Du hättest dann einen Überschuss von 619,77 € minus 566,31 € Bedarf = ca. 53,46 € pro Monat,dieser wird dann deinem Kindergeld zugerechnet,welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst,dass wird dann auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,also ihre Leistungen um den anrechenbaren Betrag gekürzt.

Diesen muss sie dann mit deinem nicht mehr benötigten Teil des Kindergeldes wieder ausgleichen.

Würde deine Mutter kein Einkommen haben,dann könnte sie dann von diesen ca. 53,46 € ihre 30 € Versicherungspauschale geltend machen,es würde ihr dann vom Jobcenter nur ca. 23,46 € von ihrem Regelsatz gekürzt,sie hätte dann im Endeffekt sogar 30 € mehr als jetzt zur Verfügung.

Nun zu dir :

Von deinen 190 € Kindergeld hättest du also einen Überschuss von ca. 53,46 €,demnach bräuchtest du von deinem Kindergeld zur eigenen Bedarfsdeckung noch ca. 136,54 €.

Da deine Mutter dein Kindergeld eh bekommen wird,kann sie diese ca. 136,54 € gleich von deinen angenommenen Kopfanteil der KDU - von 260,31 € abziehen.

Du hast dann deine angenommenen 681,77 € Netto Vergütung,davon müsstest du deiner Mutter noch die Differenz von 136,54 € - 260,31 € = ca. 123,77 € geben.

Es blieben dir dann zunächst noch ca. 558 € und davon musst du deiner Mutter noch deinen Kopfanteil ( 50 % ) am Abschlag für den Haushaltsstrom zahlen,dazu dann noch für deine Wäsche etwas abgeben und ihr Kostgeld für deine Verpflegung geben oder du einigst dich mit ihr das du das dann selber machst.

Der Rest gehört dann normalerweise dir und davon musst du dann alle deine weiteren Aufwendungen selber zahlen.

Danke für die Antwort 

Also ich bin inzwischen 18 kann auch sein dass der Bedarf nicht mehr ganz stimmt da ich dem einem etwas älteren Bescheid entnommen habe (zu der Zeit war ich noch keine 18) 

Was genau also ändert sich damit an deiner Aussage?

@M4RC12

Es ändert sich dann nur dein Bedarf,da dein Regelsatz ab dem 01.01.2016 dann 324 € beträgt,also steigt der Bedarf um 18 €,weil bis 17 standen dir 306 € zu !

Und versteh ich das richtig dass wenn mein Bedarf bspw bei 500€ läge und ich 690€ netto verdiene meiner Mutter die kompletten 190€ Kindergeld angerechnet werden würden?

@M4RC12

Denn wenn ich neben der Ausbildung noch einen Nebenjob ausführen würde sollte ich ja dann darauf achten dass ich dann auch insgesamt über 190€ über meinem Bedarf bin da ich sonst praktisch umsonst mehr arbeite richtig?

@M4RC12

NEIN !

Von deinem Nettoeinkommen musst du noch deine Freibeträge abziehen,die aus deinem Bruttoeinkommen berechnet werden,so wie ich es dir angeben habe.

Wenn du also 860 € Brutto hast,dann sind die ersten 100 € der Grundfreibetrag,es bleiben dann über diese 100 € hinaus noch 760 € und davon stehen dir noch mal 20 % Freibetrag zu.

Demnach würden zu diesen 100 € Grundfreibetrag noch mal 152 € kommen,gesamt dann 252 € und diese werden dann von deinem Netto abgezogen.

Es würden dann bei 690 € Netto nur noch ca. 438 € an anrechenbarem Netto bleiben und dazu käme dann z.B. dein Kindergeld von 190 € oder was eben sonst noch gezahlt würde,wie z.B. Waisenrente.

Das würde dann hier ca. 628 € ergeben und würde dein Bedarf bei angenommen dann 500 € liegen,dann würdest du einen Überschuss von 128 € haben.

Dieser würde dann als Überschuss vom Kindergeld angesehen,den du selber zur Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,dieser würde dann zum Einkommen deiner Mutter bzw.vom dem der das Kindergeld beantragt hat und bekommt.

Wenn diese Person dann noch keine Freibeträge auf Einkommen geltend gemacht hat,dann sind davon diese 30 € Versicherungspauschale abzuziehen,bevor der Rest dann auf die elterliche BG - verteilt würde.

Das geht dann solange so weiter,bis dann einmal das volle Kindergeld auf die elterliche BG - angerechnet wurde und dann darf nur noch etwas angerechnet werden,wenn du sie freiwillig unterstützen möchtest.

@M4RC12

Ich hatte dir ja ausgerechnet das du ca. 53,46 € an Überschuss jetzt schon hättest,aber davon gehen jetzt noch mal diese 18 € für deinen Regelsatz ab,weil ich ja nur 306 € anstatt 324 € angenommen hatte !

Demnach blieben jetzt schon ca. 35 € an Überschuss,der deinem Kindergeld zugerechnet würde und auf die BG - der Eltern angerechnet würde.

Du bräuchtest demnach von deinem Kindergeld noch ca. 155 € zur eigenen Bedarfsdeckung.

Wenn du jetzt noch einen Nebenjob annehmen würdest und dich von der Zuzahlung der 3,7 % RV - Beitrag befreien lässt,dann bekommst du dein Nebeneinkommen Brutto wie Netto auf dein Konto,hättest also keine Abzüge.

Angenommen du verdienst dann jeden Monat 340 € dazu,dann sind das mit deinen 860 € Brutto aus deiner Ausbildung 1200 € Brutto und darauf stehen dir 300 € an Freibeträgen zu,dass ist der derzeit höchste Satz.

Dann hättest du 690 € Netto + diese 340 € Brutto wie Netto = 1030€ Netto,abzüglich der 300 € Freibetrag blieben dir dann 730 € anrechenbares Netto + 190 € Kindergeld = 920 € gesamtes anrechenbares Einkommen.

Dein Bedarf müsste derzeit bei ca. 584 € liegen,es würde dann ein Überschuss von ca. 336 € bleiben.

Da aber nur max. dein Kindergeld von 190 € angerechnet werden darf,blieben dir hier ca. 146 € von deinen angenommenen 340 € Nebeneinkommen,dazu müsstest du dann noch die erhöhten Freibeträge rechnen.

Also von deinen 860 € Brutto sind es bis 1000 € Brutto noch 140 € und darauf stehen dir ja 20 % Freibetrag zu,also noch mal 28 € und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,also noch mal 20 € dazu.

Es würden dann zu den ca. 146 € noch mal diese 48 € kommen,gesamt dann ca. 194 €,dass würde dir praktisch von deinen angenommenen 340 € Nebeneinkommen bleiben.