Bedarfsgemeinschaft Student?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deinen Anteil an Wohnkosten usw.musstest du ja vorher auch schon an deine Mutter zahlen,dabei wird es auch weiterhin bleiben,nur eben das dann noch mal 30 € dazu kommen die dann durch deine wegfallende Aufstockung durch den Leistungsausschluss dazu kommen,weil du dann nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehörst !

Wenn du also jetzt angenommen jeden Monat 300 € Brutto wie Netto verdienst,also ohne Abzüge dann auf dein Konto bekommst,dann bekommt deine Mutter auch weniger Leistung gezahlt.

Du bzw.deine Mutter bekommt ja sicher noch Kindergeld für dich gezahlt,wenn du noch keine 25 bist und genau hier liegt dann das Problem.

Denn du hast dann durch dein Erwerbseinkommen anrechenbares Einkommen das über deinem Bedarf liegt und dieser Überschuss wird dann deinem Kindergeld zugerechnet.

Das brauchst du dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr,deshalb wird dann dieser Teil ( max. das volle Kindergeld ) auf den Bedarf deiner Mutter angerechnet,wenn sie noch keine Freibeträge auf Einkommen geltend machen würde kann sie dann auf das Kindergeld 30 € Versicherungspauschale geltend machen,es würden dann also max. 160 € und nicht 190 € vom Kindergeld auf ihren Bedarf angerechnet.

Sie hat dann im Endeffekt nicht weniger als jetzt,sie könnte dann sogar 30 € mehr haben.

Für dich würde das dann bedeuten,du hättest dann angenommen 300 € Erwerbseinkommen,darauf hast du dann Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,dass sind dann erst mal vom Bruttoeinkommen 100 € Grundfreibetrag.

Von 100 € - 1000 € Brutto 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag,diese werden dann addiert,theoretisch vom Brutto / Nettoeinkommen abgezogen dann mit dem sonstigen Einkommen addiert ( anrechenbares Bafög / Kindergeld usw. ) und das ergibt dann dein gesamtes anrechenbares Einkommen.

Dieses wird dann auf deinen Bedarf angerechnet und alles was dann darüber liegt und den Betrag des Kindergelds übersteigt wird dem Bedarf deiner Mutter zugerechnet ( bis auf max. diese 30 € ) und ihre Leistungen dementsprechend gekürzt.

Du hättest dann also bei 300 € Brutto wie Netto deine 100 € Grundfreibetrag und von den übersteigenden 200 € stehen dir noch mal 20 % Freibetrag zu,also kommen zu den 100 € noch 40 € dazu,dann hättest du 140 € Freibetrag und diese sind dann deine.

Es blieben also von den angenommenen 300 € noch 160 € anrechenbares Einkommen übrig,davon würden dann also erst mal deine jetzigen 30 € an Aufstockung abgezogen,dann hast du keinen Leistungsanspruch mehr.

Dann blieben noch 130 € übrig und die musst du für deinen Bedarf einsetzen,dann brauchst du also vom Kindergeld angenommen 130 € weniger und dieser Überschuss würde dann deiner Mutter angerechnet,wie gesagt könnten davon dann max. diese 30 € Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Deiner Mutter würden dann angenommen nur 100 € weniger gezahlt,sie hätte aber am Ende sogar 30 € mehr als vorher.

Khoonbish 
Fragesteller
 15.09.2016, 18:17

Danke für die sehr ausführliche Antwort.

Wenn du sagst

Deiner Mutter würden dann angenommen nur 100 € weniger gezahlt,sie hätte aber am Ende sogar 30 € mehr als vorher.

meinst du dann damit, dass sie diese 30€ mehr als vorher hätte, da ich die 100€, die ihr weniger ausgezahlt werden, durch meine übrigbleibenden 130€ ausgleiche?

isomatte  15.09.2016, 18:55
@Khoonbish

Deine Mutter bekommt ja sicher noch dein Kindergeld von derzeit 190 € und wenn du jetzt noch 30 € an Aufstockung bekommst brauchst du ja dein anrechenbares Bafög + das volle Kindergeld selber noch zur Bedarfsdeckung,deshalb ja auch diese 30 € Aufstockung !

Würdest du jetzt also 300 € Brutto wie Netto verdienen hättest du 140 € Freibetrag und 160 € anrechenbares Erwerbseinkommen,du würdest ja aber diese 300 € vom AG - auf dein Konto bekommen,so wie du dein Bafög - auch auf dein Konto bekommst.

Jetzt würde deine Mutter nur noch dein Kindergeld von 190 € haben,die 30 € Aufstockung würden entfallen,da du dann wie gesagt 160 € anrechenbares Einkommen hättest.

Da du aber zuvor die 30 € Aufstockung hattest blieben dann nur noch 130 € übrig,jetzt musst du diese 130 € für deinen Lebensunterhalt einsetzen.

Deine Mutter bräuchte jetzt vom Kindergeld 130 € weniger für dich,da dann aber der Überschuss des Kindergelds dann Einkommen deiner Mutter wäre,könnte diese dann die max. 30 € Versicherungspauschale geltend machen,wenn sie noch keine Freibeträge auf Einkommen hat.

Wenn du jetzt also 300 € verdienen würdest blieben angenommen 160 € anrechenbares Einkommen übrig,davon müssten dann aber erst mal die 30 € Aufstockung abgezogen werden die du derzeit noch bekommst,also bleiben am Ende nur 130 € anrechenbares Erwerbseinkommen übrig.

Diese 130 € würden dann deiner Mutter als Einkommen angerechnet bzw.abzüglich der evtl.30 € Versicherungspauschale,also würde sie vom Jobcenter dann ggf. 100 € weniger bekommen,dafür hat sie ja aber dein Kindergeld.

Sie müsste dann vom Kindergeld nur noch 60 € für deinen Bedarf einsetzen.

Was du ihr dann an Geld geben musst kann ich dir so nicht sagen,dass kommt darauf an wie ihr das vereinbart habt.

Normalerweise hast du einen Bedarf von derzeit min. 324 € Regelsatz + dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),also bei 2 Personen 50 % der Warmmiete.

Angenommen die KDU - würde 600 € betragen,dann läge dein Bedarf bei min. 624 € pro Monat.

Deine Mutter hätte dann von deinem Kindergeld noch diese angenommenen 60 € die sie für dich einsetzen müsste,könnte sie also schon mal von deinem KDU - Kopfanteil abziehen.

Dann blieben ggf.nur noch 240 € die du an sie zahlen müsstest,dazu käme dann noch dein Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom,den deine Mutter als monatlichen Abschlag an den Energieversorger zahlen muss.

Dazu käme evtl.noch etwas für die Reinigung deiner Kleidung usw.und Kostgeld für deine Verpflegung oder du machst das selber,der Rest deines Bafög + Erwerbseinkommen ist dann deine.

isomatte  16.09.2016, 17:49
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

PicaPica  03.10.2016, 14:01
@isomatte

Der ist ja auch wohl hochverdient - Hut ab.

Deiner Mutter wird nichts abgezogen.

Wenn Du mit Deinem Verdienst, dem Bafög und dem Kindergeld mehr als Deinen Regelsatz + anteiliger Miete hast, fällst DU aus der BG raus. Deine Mutter bekommt dann nur noch ihren Regelsatz + ihren Mietanteil.

Du musst ihr also das Fehlende zahlen - zumindest die Miete.

isomatte  15.09.2016, 17:48

Das ist nicht ganz korrekt !

Auch wenn das Kind dann aus der BG - raus wäre,würde der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes welches das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde bis auf max. 30 € Versicherungspauschale auf den Bedarf der Mutter angerechnet.

Sie bekommt dann also weniger Leistungen vom Jobcenter gezahlt,auch wenn sie dann im Endeffekt evtl.sogar 30 € mehr als jetzt hat,aber vom Jobcenter bekommt sie dann weniger gezahlt.

beangato  15.09.2016, 17:57
@isomatte

Ich weiß nicht recht.

Ab dem 1.8. gibt es doch neue Regelungen.

isomatte  15.09.2016, 18:07
@beangato

Das betrifft den ALG - 2 Anspruch für ein studierendes Kind was noch bei den bedürftigen Eltern lebt,vor der Änderung hatte das Kind dann evtl.nur Anspruch auf den Mietzuschuss zu den ungedeckten KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nach § 27 Abs. 3 SGB - ll,dieser wurde aber nach der Änderung am 01.08.2016 abgeschafft !

Deshalb hat man jetzt evtl.Anspruch auf ALG - 2,dass ändert aber nichts daran das dann der nicht mehr benötigte Teil des Kindergeldes auf den Bedarf der übrigen BG - aufgeteilt würde.

Dies war vor der Änderung so und da hatte man als Student keinen ALG - 2 Anspruch,hat also von Beginn des Studiums nicht mehr zur BG - gehört,egal ob der Bedarf gedeckt war oder nicht und ab der Änderung ändert sich das auch nicht.

Nur dein Mietanteil wird der Mutter dann entgegen gerechnet. Bei 2 Personen eben 50 % der tatsächlichen Kosten der Unterkunft