Bußgeld wegen Fehltagen in der Schule?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Princess116,

da ich ja nicht weiß aus welchem Bundesland du kommst nehme ich jetzt mal das Beispiel NRW. Schulgesetz ist Bundesländersache, dass heißt von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

§ 38 Schulpflicht in der Sekundarstufe II

(3) Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden. Die Schulaufsichtsbehörde kann Schulpflichtige, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, vom weiteren Besuch der Schule befreien. Die Schulpflicht endet vor Vollendung des achtzehnten Lebensjahres mit dem erfolgreichen Abschluss eines vollzeitschulischen Bildungsganges der Sekundarstufe II. Absatz 2 bleibt unberührt.

Bedeutet ok du bist 18, aber erstens bist du noch bis dessen Abschluss Schulpflichtig, weil es das Schuljahr ist in dem du 18 wurdest.

Jetzt zum Geld:

Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. als Eltern der Verpflichtung zur Anmeldung zum Schulbesuch nicht nachkommt (§ 41 Abs. 1 Satz 1),

  2. als Eltern nicht für die Teilnahme ihres Kindes an der Feststellung des Sprachstandes sorgt (§ 36 Abs. 2 und 3),

  3. als Eltern nicht dafür sorgt, dass ein zur Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs verpflichtetes Kind regelmäßig daran teilnimmt (§ 36 Abs. 2 und 3),

  4. als Eltern, als Ausbildende oder Ausbildender oder als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nicht dafür sorgt, dass die oder der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt (§ 41 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2),

5. als Schülerin oder Schüler nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Schulpflicht in der Sekundarstufe I (§ 37) oder die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (§ 38) nicht erfüllt,

  1. als Träger einer Ergänzungsschule diese ohne die erforderliche Anzeige (§ 116 Abs. 2) errichtet oder betreibt,

  2. als Träger einer Ergänzungsschule oder einer freien Unterrichtseinrichtung durch die Bezeichnung oder die Verwendung von Zeugnissen, Schulverträgen oder Werbematerialien § 116 Abs. 5 und 6 oder § 119 Abs. 1 zuwiderhandelt.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, die in den Fällen des Absatz 1 Nr. 6 und 7 bis zu 5.000 Euro beträgt. Nach der Entlassung der oder des Schulpflichtigen aus der Schule ist die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit gemäß Absatz 1 Nr. 5 unzulässig.

(3) Für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten sind die Schulaufsichtsbehörden zuständig.

(4) Geldbußen, die durch rechtskräftige Bescheide eines Schulamtes festgesetzt sind, fließen in die Kasse des Kreises oder der kreisfreien Stadt, für die das Schulamt zuständig ist.

  • Ab 14 Jahre - Keine Begrenzung - Deutlich Sekundärstufe II für die wir ja grad die Schulpflicht für dich Ermittelt haben
  • Strafenhöhe Geldbuße bis 5000 €
  • Es steht sogar drin, wer diese Erlässt und wo diese hin gehen

Fazit:

Ja es ist Rechtens, aber von den einzelnen Bundesländern abhängig.

Hieriges Beispiel: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)

Wenn du noch weitere fragen dazu hast stell sie einfach.

Schöne Grüße aus Hamburg

Von wo kamen denn diese Bußgelder? Das Ordnungsamt kümmert sich darum, und kontrolliert eigentlich, ob sowas rechtens ist oder nicht. Dachte bisher immer, dass das nur bis zum 18. Lebensjahr gilt, aber ich kann mich auch täuschen.

Die kommen von der Bußgeldstelle..ja das habe ich eben auch gedacht

@Princess116

Also Bußgelder werden eigentlich verhängt, weil man die Schulpflicht missachtet... Da du einen Realschulabschluss machst (auf einer normalen Schule? Denn 19 erscheint mir etwas alt dafür), bist du wohl Vollzeitschulpflichtig. Diese Vollzeitschulpflicht gilt meines Wissens für 9 bzw. 10 Schuljahre. Sind diese 9 bzw. 10 Jahre vorbei, bist du bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Berufsschulpflichtig... aber eine Schulpflicht über das 18. Lebensjahr hinaus ist mir neu. Vielleicht solltest du mal einen Anwalt fragen.

@Lunanie

Dankeschön, das werde ich aufjedenfall machen

@Princess116

Welches Bundesland bitte Princess116? Dann kann ich dir das genau sagen.

Das Bußgeld ist rechtens. Du besetzt einen Schulplatz der den Steuerzahler Geld kostet, Du gehst damit leichtfertig mit deinem Schulplatz um , Ein Anderer würde damit wohl besser umgehen.

Du bist nicht per se nicht mehr schulpflichtig, nur weil du über 18 bist. Es kann also sein dass du durchaus noch zur Schule gehen "musst". Wieviele Schuljahre hast du denn hinter dir?

Es kann andererseits auch sein dass der Schule entgangen ist, dass du nicht mehr schulpflichtig bist.

über 10 Jahre bin ich aufjedenfall gegangen..

@Princess116

Und in welchem Bundesland wohnst du? Du musst doch wissen wie lange du zur Schule bist. Wenn das nicht der Fall ist, schadet es dir sicher nicht, das noch durchzuziehen. Ohne Durchhaltevermögen wirst du später nicht weit kommen.

Nein.