Freistellung von Schule bei Feuerwehreinsatz?

5 Antworten

Im SächsBRKG steht unter § 61 Freistellung:

(3) Nehmen aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und Helfer im Katastrophenschutz während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen, Übungen sowie Aus- und Fortbildungen teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme, bei Einsätzen auch für einen notwendigen Zeitraum danach, von der Arbeits- oder Dienstleistung freizustellen;

Wie in den meisten Feuerwehrgesetzen hat der Gesetzgeber hier Schüler (und auch Lehrlinge und Studenten) bewusst ausgeschlossen. Der Gesetzgeber sieht hier ein geordnete Ausbildung als das höhere Gut an.

Die Schule ist also nicht verpflichtet einen FM(SB) frei zu stellen. Was nicht bedeutet das sie es nicht darf.

Ob sie dich zu einem Feuerwehreinsatz freistellen gehört meines Erachtens weniger in die Schulpflicht. Die Schule übernimmt während der Schulzeit, zumindest Teile der Fürsorgepflicht nach Art. 6 (2) GG. Das kann bedeuten das die Schule für Schäden die du während des Feuerwehreinsatz erleidest unter Umständen in Haftung genommen werden kann. Das müsste aber ein Fachmann mal vor Ort genau beleuchten. Feuerwehrrecht ist bei 16 Bundesländern schon kompliziert, Schulrecht eine Katastrophe.

Grundsätzlich bleibt es aber dabei. Kann Ja, Muss Nein.

Es gibt in jedem Land ein eigenes Schul und ein Eigenes Feuerwehr Gesetz hier eine klare Aussage zu treffen ist nicht so einfach.

An sich ist die Schule idr. nicht verpflichtet, Arbeitgeber sind zb Verpflichtet aber Schüler, Auszubildende usw sind von der Regelung eigentlich ausgenommen da die Bildung das höhre Gut ist.

Mit der Schulleitung kannst du aber bestimmt drüber reden wenn du jetzt nicht der schlechteste Bist kann ich mir vorstellen das die Schule dich dann auch Freistellt grade um das Ehrenamt Feuerwehr zu fördern.

Versicherungstechnisch so wie es Nomex64 schreibt sehe ich da wenig Probleme.

Mit 17 Jahren und der Geistigen Reife das du mit auf Einsätze genommen wirst sehe ich die Schule auch im normalen Schulbetrieb keine besondere Fürsorgepflicht hat wie es zb mit einem 10 Jährigen ist.

Zudem wirst du auf Anfahrt zum Einsatz, der Dauer des Einsatzes sowie der Nachbereitung und dem Rückweg von der Zuständigen Unfallkasse des Bundeslandes gedeckt.

Kommt drauf, wenn es ein lange geplanter Einsatz ist , ist es durchaus möglich das man für 1nen Tag freigestellt wird, hängt mit der Schule zusammen. Wenn es etwas spontanes ist natürlich nicht, denn egal wie dringlich und wichtig die Dinge in deinem Privaten Engagement sind hat die Schule immer vorrang.

Ein Recht darauf hast du nicht. Aber du kannst die Schulleitung fragen, ob du bei Einsätzen mitmachen darfst. Wir hatten in der Oberstufe immer einige Feuerwehrjungs dabei die auch den Notrufpieper am Schreibtisch stehen hatten. Unsere Schulleitung war da recht liberal.

Bis 18 ist man Schulpflichtig und während der Ausbildung bis 21.