Schulversäumnisanzeige trotz vollendete Schulpflicht?

4 Antworten

Ein paar mehr Informationen zu den Umständen wären nett - insbesondere im Hinblick auf das Alter des Schülers und die Anzahl der insgesamt bisher vollendeten Schuljahre...

Eness90 
Fragesteller
 17.06.2015, 11:48

1 Klasse 2 mal vollendet, 17 Jahre alt in der 10 Klasse 2tes Halbjahr.

Allyluna  17.06.2015, 11:57
@Eness90

Ah, o.k. - also ist nicht die Schulpflicht vollendet sondern nur die Vollzeitschulpflicht - was aber in dem Fall kaum eine Rolle spielen dürfte. Denn da Du mitten im Schuljahr bist, hast Du quasi noch einen laufenden Vertrag mit der Schule, in dem Du Dich verpflichtet hast, regelmäßig zum Unterricht zu erscheinen (Schulverhältnis). Kommt man dieser Verpflichtung nicht nach, kann (so mein Verständnis) eine Schulversäumnisanzeige gestellt werden.

Hast du dich von der Schule abgemeldet oder bist du einfach nicht mehr hingegangen?

Wenn du dich abgemeldet hast, dann ist es kein Versäumnis, wenn die 10 Pflichtjahre absolviert sind. Bist du einfach nicht mehr hingegangen, dann ist es natürlich ein Versäumnis. Wenn du eine Versäumnisanzeige bekommen hast, gibt es die Möglichkeit darauf zu reagieren. Stell das klar und melde dich  (bzw. deine Eltern) ordnungsgemäß von der Schule ab.

Solange man in einem Schulverhältnis steht, muss man sich an die Regeln halten. Nach vollendeter Schulpflicht ist man zwar schulberechtigt; wenn man sich aber zum weiteren Schulbesuch entschieden hat, ist es nicht dem eigenen Gusto überlassen, ob bzw. wann man am Unterricht teilnimmt oder nicht.
Vor allem wird die Schule bei wiederholten unentschuldigten Versäumnissen recht bald ihrerseits das Schulverhältnis kündigen.

Die Schulpflicht endet nach 12 Schulbesuchsjahren. Wenn man irgendwo an einer Schule angemeldet ist, muss man auch an detrn Unterricht teilnehmen, vor allem, wenn die Eltern noch Kindergeld beziehen.

Eness90 
Fragesteller
 17.06.2015, 11:55

Die Schulpflicht endet nach 10 Jahren. 

Allyluna  17.06.2015, 11:58
@Eness90

Nein - nur die Vollzeitschulpflicht endet (in Berlin) nach 10 Jahren! Das ist grundsätzlich schon zu beachten, dürfte aber in Deinem konkreten Fall keinen Unterschied machen, da Du eben noch in einem Schulverhältnis mit Deiner aktuellen Schule stehst.