Schulpflicht trotz 11 Schuljahre und Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Im Freistaat Bayern wurde die Schulpflicht in der Bayerischen Verfassung verankert. 
Sie wird erfüllt durch den Besuch einer Pflichtschule (Volksschule, Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule), eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule (oder der jeweils entsprechenden Förderschule) oder einer Ergänzungsschule. Sie dauert in der Regel zwölf Jahre und gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und einer anschließenden Berufsschulpflicht von weiteren drei Jahren, falls keine weiterführende Vollzeitschule besucht wird.

Der Berufsschüler, der in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsausbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem er das 21. Lebensjahr vollendet

Meines Wissens nach besteht in Bayern Berufsschulpflicht bis 21, wenn man keine Berufsausbildung macht.

In dem von Dir verlinkten Gesetz heißt es:

"Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, ... (4) 2. nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht, ..."

Du hast zwar einen unbefristeten Arbeitsvertrag, aber hat denn das Beschäftigungsverhältnis schon begonnen? Wenn ja, bist Du nicht mehr berufsschulpflichtig.

Die Frage ist nämlich, ab wann das in Deinem Arbeitsvertrag vereinbarte Beschäftigungsverhältnis gilt. Wenn der Beginn noch in der Zukunft liegt, bist Du (leider) berufsschulpflichtig. Ob Du dieser eventuellen Pflicht nachkommst, liegt allerdings bei Dir. Du könntest ja auch krank sein, oder im Aus- bzw. anderen Bundesland lgemeldet sein.

Gruß Matti

Du unterliegst noch der Schulpflicht. Kannst Dich aber auf Antrag davon befreien lassen. Der Antrag muss an die zuständige Berufsschule gestellt werden.

In den meisten Fällen ist das nur eine Formalität.

Solange du in einer Schule gemeldet bist, hast du dort Schulpflicht. Wenn du unentschuldigt fehlst, wirst du dort rausgeworfen, bzw. abgemeldet. Das ist gemeint.

Wenn man erwachsen ist, meldet man sich persönlich auf dem Direktorat ab. Das gebietet der Anstand.