Schulpflicht trotz gefundener Arbeit?

9 Antworten

Du kannst nicht mit 16/17 arbeiten geben. Es wäre auch ein Fehler keine Ausbildung zu machen. Du hast auch keine Arbeitsstelle gefunden - dein Chef ist etwas doof

Berufsschulpflicht

Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach dem Ablauf der Vollzeitschulpflicht.

Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Förderschule (früher Sonderschule) erfüllt werden. Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft.

In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit dem Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres. Unter bestimmten Umständen kann diese Berufsschulpflicht allerdings vom Schulamt frühzeitig aufgehoben werden, beispielsweise wenn es dem Schüler untersagt wird, eine Berufsschule zu besuchen.

Die näheren Details und weitere Alternativen zum Erfüllen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

Nachdem du die neunte Klassr abgeschlossen hast, ist deine Schulpflichz beendet. Du kannst also mit bestimmten arbeitsrechtlichen Regeln und mit Zustimmung deiner Eltern arbeiten.

Während der Ausbildung besteht die Schulpflicht weiterhin, du musst zur Berufschule gehen. Solltest du keine Ausbildung machen, kann dir je nach Bundesland trotzdem noch die Schule drohen. Zumindest bei mir, in Baden-Württemberg gibt es für Schulabsolventen unter 18 Jahren die Pflicht, ein berufsvorbereitendes Jahr zu absolvieren, das ist noch einmal ein Jahr Schule, in diesem Schuljahr wirst du auf das Berufsleben vorbereitet und kannst dich in Berufspraktika vermitteln lassen. Und als Bonus wird meist ein Nachholen des Hauptschulabschlusses angeboten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Schulpflicht besteht trotzdem. Aber was ist das bitte für ein Job wenn du das ohne Ausbildung machen kannst? Hört sich an als wärst du da eine Aushilfe zu Mindestlohn und als würdest du da nicht gut Karriere machen..

Du kannst mit 16 nicht einfach eine Vollzeitarbeit ohne Ausbildung machen!

Du bist weiterhin schulpflichtig