Hat man mit 17 Jahren Schulpflicht, nach der 10 Klasse Realschule (BW)?
5 Antworten
Du bist noch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres an die Schulpflicht gebunden... auch in B.W.
Die allgemeine Schulpflicht nach § 72 Schulgesetz gliedert sich in den Besuch der Grundschule und dem in der Regel fünfjährigen Besuch einer auf ihr aufbauenden Schule. Danach beginnt nach § 77 Schulgesetz die Berufsschulpflicht, die grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dauert. Sie ruht jedoch, solange z.B. ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, der Wehrdienst oder ein Bundesfreiwilligendienst geleistet wird.
Mit einem Realschulabschluß bist Du nicht mehr schulpflichtig.Egal ob Du arbeitslos bist,oder eine Erwerbstätigkeit ausübst,die natürlich keine duale Ausbildung sein kann,logisch.Dann wäre der Besuch einer Berufschule fester Bestandteil der Ausbildung.LG
Bis zum 18. Geburtstag würde die Berufsschulpflicht greifen. Von dieser ist man aber dann enthebungsfähig, wenn schwerwiegende gesundheitliche Gründe einen Schulbesuch nicht ermöglichen würden. Das allerdings muss ein Arzt bestätigen.
Man muss entweder Ausbildung beginnen oder Berufsschule.
LG:)
Ja, bis zur Volljährigkeit. Berufsschule oder anderweitig.
Gut dann habt ihr ein anderes Recht da unten. Aber damit ist die Frage ja beantwortet.
Ich weiß halt nicht ob ich alles richtig verstanden habe, darum frage ich hier nochmal nach :D
Die Frage kommt auf, ob Du es so findest, daß es für Dich noch Sinn hat. Was sind Deine Alternativen?
Ja, du hast es falsch verstanden. Der § regelt nur die allgemeinbildende Schulpflicht - nicht die Berufsschulpflicht. Die wird hier geregelt:
Dougans Antwort ist also richtig!
Oh cool. Thx. Dabei wohne ich in NRW. Daher.....
Die Berufsschulkpflicht geht in jedem Bundesland mindestens bis zur Volljährigkeit, in manchen Bundeländern sogar biis 21...
Ja habe ich auch noch hier was gefunden:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/4hh/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGBW1983pP77#focuspoint
Meine Idee war, ein freies Jahr wo ich als Freelancer arbeiten würden (mach ich schon länger) und später weiter Gymnasium, allerdings sieht es nicht so aus, als würde das gehen ;) Aber danke für die Antworten!
Ist bei mir ja schon ewig her. Aber es ist erstaunlich, daß trotz aller Reformdebatten sich nichts ändert. Bis auf die Erhöhung von 45 auf 60 Minuten....
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGBW1983V30P75 hier steht nichts von Vollhährigkeit, oder übersehe ich was?