Schulpflicht mit einer Partei abschaffen möglich?

6 Antworten

Die AfD Sachsen-Anhalt hat die Abschaffung der Schulpflicht im Wahlprogramm stehen - allerdings auch höhere Bußgelder für "Schulschwänzer". Es liegt mir fern, für die AfD zu werben - aber tatsächlich sollte es Parteien möglich sein, die Schulpflicht abzuschaffen.

Schulrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat also seine eigene Schulpflicht. Strenggenommen muss man am Gesetz gar nichts ändern, denn die Schulgesetze erlauben eigentlich immer Ausnahmen von der Schulpflicht. So ähnlich ist die Regelung auch in Österreich: Es gilt Schulpflicht, aber Ausnahmen können zugelassen werden. Dennoch gilt Freilernen in Österreich als möglich und in Schland nicht. Der einzige Unterschied ist, dass österreichische Schulämter den Nichtschulbesuch in der Regel unbesehen erlauben (aber dann jährlich den Schulstoff prüfen) und deutsche Schulämter den Nichtschulbesuch in der Regel unbesehen ablehnen.

Wollte man die Schulpflicht auch im Gesetz abschaffen, müsste man lediglich ein Landesgesetz ändern, manchmal auch die Landesverfassung. Das Grundgesetz widerspricht mit dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern in Artikel 6 meiner Meinung nach ziemlich deutlich einer gewaltsamen Entfernung der Kinder aus der Familie zum Zwecke der staatlichen Beschulung. Das Bundesverfassungsgericht drückt sich bislang vor einem Urteil. Seit seines Bestehens es das Thema mindestens viermal auf den Tisch bekommen, aber jedesmal die Klage nicht zur Verhandlung angenommen, das allerdings mit Begründung.

Mh also, soweit ich weiß, ist Schulpflicht Ländersache. Damit müsstest du die Landesverfassung ändern

Und das geht nur mit zweidrittelmehrheit im Landesparlament oder Volksabstimmung, je nachdem welches Bundesland.

Wenn diese Partei über die Mehrheit zur Veränderungen von Gesetzen bzw. Verfassungen in den Bundesländern verfügt, könnte sie dies durchsetzen.

Klar kann die Verfassung mit 2/3 Mehrheit im Bundestag verändert werden!

Der Bundestag hat damit nichts zu tun. Am Grundgesetz gibt es in dieser Hinsicht nichts zu ändern. Artikel 6 spricht bereits ziemlich deutlich gegen einen Schulanwesenheitszwang.

da muss erst mal ein gesetz geändert werden , aber so leicht ist das nicht . ich glaub sogar das das im Grundgesetzt oder in der verfassung verankert ist . also sehr schwer da was zu machen . da braucht man wirklich einen driftigen Grund um das zu ändern !