Schulgelände verlassen Lehrer belogen?

7 Antworten

Die Strafe ist doch nicht verhältnismäßig

Absolut nicht! Denn eigentlich solltest du nun auch noch eine Strafarbeit aufgebrummt bekommen mit dem Titel: "Ich soll nicht lügen..."Mal im ernst: du hast Mist gebaut und "jammerst" nun rum? Das einzige was du tun solltest, wäre dich zu entschuldigen. Du bist doch keine 5 Jahre mehr alt und solltest auch dazu stehen, wenn du Unsinn gemacht hast. Und es gibt so ein Sprichwort "wer einmal lügt, dem glaubt man nicht". Einen guten Eindruck hast du jedenfalls nicht hinterlassen und weitere "Auffälligkeiten" solltest du dir auch nicht erlauben.

Also mache dich mal gerade, gehe zum Lehrer und entschuldige dich und trage den Eintrag mit Würde!

Warum solltest du keinen Eintrag bekommen, wenn du den Lehrer belügst!? Dafür bedarf es nicht mal einer Hausordnung oder Verhaltensforderung der Schule!

Eigentlich fehlt da noch ein dritter Eintrag wegen Doofheit. Du musst doch wissen, dass Lehrer miteinander reden.

Eigentlich nicht. da es eher ins persönliche geht. Die Strafe ist gerecht, aber du kannst sie sicher "anfechten" in dem du die dich beim Direks über den zweiten Eintrag beschwerst. Zumindest kannst du eine formelle Begründung dafür verlangen.

Warum nicht? Du hast gelogen, so etwas darf sehr wohl im Klassenbuch dokumentiert werden, sei froh, wenn es keine weiteren Konsequenzen gibt, z.B. Nachsitzen, Strafarbeit, Elterninfo.....