Schule betreten?

2 Antworten

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Dienstrecht/ADO.pdf Die Schulleitung § 23 hat das Hausrecht. In diesem Rahmen kann das Nutzen des Geländes geregelt sein. Schulfremde Personen haben natürlich kein automatische Recht – auch öffentliche Gebäude sind nicht beliebig betretbar z.B. Bezirksregierung Köln, Anmeldung an der Pforte, Besucherausweis etc. Es geht vor allem auch um Sicherheit. Aber auch um Fälle von Fehlverhalten: Eine Mutter stellt ein fremdes Kind zur Rede und beschimpft es. Die Aufsicht untersagt das. Die Mutter beschimpft nun auch die Schule. Es wird ein Platzverweis ausgesprochen, der ggf. von der Polizei ausgeführt wird.

naja...die schulleitung wird doch nicht immer aus dem fenster schauen und zweitens eknnt sie doch die einzelnen gesichter nicht...natürlich darf man das betreten