Schule abbrechen mit 15,ist das möglich?

7 Antworten

Kannst du einfach ergooglen. HIer der Wikipediaentrag zum Thema Schulpflicht:

Vollzeitschulpflicht[Bearbeiten]

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf neun Schulbesuchsjahre, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des zehnten Schulbesuchsjahres. Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach 9 bzw. 10 Schulbesuchsjahren danach bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach Klasse 9 bzw. 10 enden kann trotz erst beispielsweise sieben erfolgter Schulbesuchsjahre.

Berufsschulpflicht[Bearbeiten]

Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Die Berufsschulpflicht kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch den Besuch von Bildungsgängen an einer Berufsbildenden Schule, durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule oder in einigen deutschen Bundesländern wie Baden-Württemberg durch den Besuch der so genannten Berufsschulstufe (früher Werkstufe) an einer so genannten Sonderschule erfüllt werden (Stand Mai 2011). Inwieweit dies mit der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vereinbar ist, wird überprüft. In der Regel wird die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres enden.

Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

Nur mit entsprechender Alternative inkl. z.B. Berufsschule. Du bist bis zur Volljährigkeit schulpflichtig.

Nein, du bist Schulpflichtig, bis du 18 Jahre alt bist. Außer du fängst eine Lehre an, dann geht das, sonst nicht. Du musst bis du 18 bist irgendwie beschäftigt sein.

Nicht solange du noch Schulpflichtig bist und schon gar nicht ohne die erlaubnis deiner Erziehungsberechtigten.

Man hat Schulpflicht Einfach abbrechen ist nicht.