Schuldner bezahlt nicht und ist zurzeit nicht auffindbar. Wie soll ich am besten vorgehen, da ich einen Mahnbescheid ausstellen will?

Ratenzahlungs-Vereinbarung - (Schulden, Mahnbescheid, wohnhaft)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

- Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides bedingt ein ladungsfähige Anschrift, also Vor- und Zuname, Strasse mit Hausnummer (kein Postfach!), Postleitzahl und Wohnort. Sind diese Daten nicht bekannt, kann kein Mahnbescheid erlassen werden!

- Möglich wäre nur noch die Erhebung einer Zivilklage vor dem zuständigen     Amtsgericht mit  Antrag auf Zulassung der öffentlichen Zustellung.     gem.  § 185 ZPO.

- Ein entsprechendes (Versäumnis-)Urteil wird sich jedoch in aller Regel kaum vollstrecken lassen.

Malestrome 
Fragesteller
 29.09.2015, 06:50

Ich bedanke mich schonmal für Ihren Rat.

Letztens, als ich den Vertrag mit ihm aufgesetzt habe, konnte ich mir die Adresse noch notieren und ich weiß nicht ob er seit dem Streit mit seiner Freundin einfach nach einem Kumpel gegangen ist und sich einfach nicht umgemeldet hat, weil der eh ziemlich schluderig ist.

Ich gehe mal zu 70% davon aus, dass er sich nicht umgemeldet hat...

Was ich eigentlich auch einfach mal machen könnte, wäre mit dem Auto dort vorbei zu fahren und einfach auf das Briefkasten-Namensschild zu sehen, ob sein Name noch dort steht.

Dann kann ich ja einfach den Mahnbescheid rausschicken und gucken was sich ergibt..

Das ist so unglaublich nervig, wenn man sich dann noch mit den Leuten rumärgern muss.

Hast Du schon einmal einen Mahnbescheid beantragt?

Du kannst dazu ein online-Verfahren nutzen:

http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/index.htm

Da Du wahrscheinlich nicht über eine elektronische Signatur verfügst, musst Du das Formular am Ende ausdrucken und per Post an das zuständige Amtsgericht schicken.

Als Anschrift des Schuldners würde ich erst einmal die letzte bekannte Anschrift angeben, denn eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt kostet zusätzlich Geld.

Das Gericht erstellt dann (nach Einzahlung der Gerichtskosten) einen Mahnbescheid und versucht, diesen an der von Dir angegebenen Anschrift zuzustellen. Das wird zumindest dann funktionieren, wenn der Name Deines Schuldners noch am Klingelschild/ und oder Briefkasten steht. Ob er dort wirklich noch wohnt und seine Post bekommt ist nicht wichtig. Sollte eine Zustellung nicht möglich sein, dann wird sich das Amtsgericht bei Dir melden. In diesem Fall würde ich dann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt machen.

War die Zustellung erfolgreich und der Schuldner hat binnen zwei Wochen keinen Widerspruch eingelegt, dann kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Auch dieser muss dem Schuldner zugestellt werden. Erst dann kannst Du den Gerichtsvollzieher zum Schuldner schicken oder versuchen, sein Konto zu pfänden.

Insgesamt ist das alles so kompliziert und langwierig, dass ich das immer über einen Rechtsanwalt erledigen würde (beim Haare schneiden und Auto reparieren lassen gehe ich ja auch zum Fachmann, obwohl ich das zur Not auch allein versuchen könnte...)

Malestrome 
Fragesteller
 29.09.2015, 06:57

Ich bedanke mich schonmal =)

Nein, das habe ich leider noch nicht ^^ Ich hänge gerade an der Stell, wo ich die "Kat.-Nr.:" eingeben soll. Bei der Hilfe stehen die Bedeutungen für was. Ich vermute mal es ist Nr. 4 für Darlehensrückzahlung, oder?

Du kannst gar keinen Mahnbescheid ausstellen, das kann nur ein ordentliches Gericht. Lies dazu mal hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

oder auch hier: mahngerichte.de/verfahren/verfahrensablauf/mbantrag.htm

Malestrome 
Fragesteller
 28.09.2015, 10:33

Gut zu wissen, danke =) aber das Mahngericht kann das, oder?

jurafragen  28.09.2015, 10:35
@Malestrome

aber das Mahngericht kann das, oder?

Dazu gibt es ja die zentralen Mahngerichte.

LemyDanger57  28.09.2015, 17:34
@Malestrome

Dafür sind die da, folge einfach den Links.

Du musst zunächst die Vorraussetzungen beachten. Dazu gehört auch, dass sich der Schuldner wirksam in Verzug befindet.

In deinem Fall müsstest du das Darlehen zunächst einmal aufkündigen und die Restsumme verlangen, solange die im Vertrag genannten Bedingungen vorliegen. Danach bedarf es auch noch einer Mahnung. Dann wärst du auf der sicheren Seite, denn wenn er widerspricht, müsstest du bei einer Klage den Nachweis darüber führen

Die Adressproblematik kommt noch dazu. Wenn du jedoch die bisherige Adresse kennst und er auch dort gemeldet ist, steht dem nichts im Wege


Malestrome 
Fragesteller
 29.09.2015, 06:52

Danke für die Antwort.

Ich habe ja mit ihm den Vertrag geschlossen und er hat seit 1 1/2 Monaten nicht bezahlt. Bedeutet das nicht, dass er sich nachweislich im Verzug befindet?

franneck1989  29.09.2015, 07:07
@Malestrome

Er befindet sich nur mit zwei Raten in Verzug. Diese könntest du natürlich auch per MB oder Klage einfordern. Um den gesamten Betrag zu fordern musst du das Darlehen aber noch fristlos kündigen. Du kannst natürlich auch einfach dein Glück probieren und sofort einen MB über die gesamte Summe ausstellen lassen - wenn er nicht widerspricht, wird das auch nicht geprüft. Wenn sowohl Mahn- wie auch Vollstreckungsbescheid zugestellt werden können, könntest du die Zwangsvollstreckung vornehmen

Malestrome 
Fragesteller
 01.10.2015, 07:07
@franneck1989

Hey, danke für die Antwort!
Ich habe in dem Vertrag mit ihm auch festgehalten, dass wenn er mit den Raten in Verzug gerät, ich dann den ganzen noch offenen Betrag fordern kann.
Leider kann man das in der hochgeladen Grafik auf Grund der Auflösung schlecht sehen ^^.
Wie sieht es denn dann in dem Fall aus?
Soll ich den Vertrag aufheben/kündigen, oder kann ich nun sowieso einen Mahnbescheid ausstellen?
Danke für's lesen =)

Versuche über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse herauszufinden, dazu wird aber in der Regel das Geburtsdatum verlangt wegen Verwechslungsgefahr. Sollte dies nicht gehen: Stelle dein Mahnbescheid dennoch an die alte Adresse zu, der natürlich nicht zugestellt werden kann.

Mit diesen Beweisen kannst du dann eine Klage bei Gericht einreichen, wo dann die öffentlich Zustellung der Klageschrift erfolgt. Vereinfacht gesagt: Die Klage wird am Schwarzen Brett des Gerichts für jedermann sichtbar ausgelegt. So besteht nicht mehr die Gefahr, dass du wegen Fristüberschreitung in der Verjährung kommst.  Da dies aber doch schon komplizierte Rechtsmaterie ist, ist ein Anwalt anzuraten.

jurafragen  28.09.2015, 10:30

Mit diesen Beweisen kannst du dann eine Klage bei Gericht einreichen

Dazu braucht man keinen unzustellbaren Mahnbescheid.

Die Klage wird am Schwarzen Brett des Gerichts für jedermann sichtbar ausgelegt

Nein, wird sie nicht.

Da dies aber doch schon komplizierte Rechtsmaterie ist

Nein, nicht wirklich.

Jewi14  28.09.2015, 10:48
@jurafragen

Damit eine Klage mit unbekannten Wohnort akzeptiert wird, muss man das als Kläger schon nachweisen!

Natürlich wird sie ausgelegt, ich habe auch VEREINFACHT geschrieben!!

Für einen Laien ist es sehr wohl kompliziert. Du bist nicht in der Lage, dich in die Lage andere hineinzusetzen und deren Wissenstand zu erkennen und gehst immer von deinem aus.

jurafragen  28.09.2015, 13:56
@Jewi14

Du bist nicht in der Lage, dich in die Lage andere hineinzusetzen und deren Wissenstand zu erkennen

Das vermutest Du?

Das ganze ist ein selbstständiges Schuldanerkenntnis und eine Stundungsabrede. Das mag zwar für einen Laien schwer zu verstehen sein, ist aber keine komplizierte Rechtsmaterie.

Der Fragesteller hat soweit alles verstanden, nur eben nicht, dass er für einen Mahnbescheid eine ladungsfähige Anschrift braucht, für eine Klage aber nicht.