Hausmeister soll Hausmeisterkosten tragen?

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Denke, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Mietvertrag enthält Nebenkosten, die für alle Mieter zur Wohnung gehören. Hausmeister ist Lohn für Arbeit. demnach zahlst Du einen Teil Deines Lohnes selbst. Warum sollten die anderen Mieter DEinen Teil mit übernehmen und damit mehr zahlen als bei einem auswärtigen Hausmeister?

Natürlich müssen Sie keine anteiligen Kosten zahlen; dies zeigt ein einfaches Rechenbeispiel:

Im Haus wohnen zwei Parteien. Miete je Mieter 400 zuzüglich 100 für den Hausmeister. Dieser erhält 200. Ist ein fremder Hausmeister engagiert, bekommt dieser 200. Der Vermieter hat also unterm Strich 800. Ist einer der Mieter Hausmeister, zahlt dieser im Monat 300 (Bruttomiete abz. Lohn), der andere Mieter 500. Macht - oh Wunder! - auch 800 für den Vermieter. Rechnet der am Jahresende so wie hier geschildert ab, muss der Hausmeister-Mieter nochmal 100 je Monat nachzahlen, und der Vermieter hat dann unterm Strich 900 im Monat. Capiche?

Würdest du bei Volkswagen am Band arbeiten, müsstest du für den Golf auch bezahlen, obwohl du ihn (mit anderen) selber zusammengebaut hast.

Du nimmst die Hausmeisterleistungen ja auch in Anspruch, daher kann der Vermieter sie dir auch in Rechnung stellen. Schließlich musste er dir ja auch dein Gehalt komplett zahlen und konnte sich nicht darauf rausreden, dass ein Teil deiner Hausmeistertätigkeit dir selber zu Gute kommt.

Natürlich ist das korrekt.

Mit freundlichen Grüßen

ReiMa-Baudienstleistungen

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Hier muss man die beiden Rechtsverhältnisse auseinanderhalten: Einerseits den Arbeitsvertrag und andererseits den Mietvertrag. Beide sind getrennt voneinander zu beurteilen.

Mietrechtlich darf der Vermieter nicht nur die Hausmeisterkosten auf den Hausmeister umlegen, er muss es sogar. Er ist dazu mietrechtlich gegenüber den anderen Mietern verpflichtet. Wenn man als Hausmeister die eigenen Kosten nicht bezahlen will, so muss man mit dem Vermieter vereinbaren, dass er diese übernimmt. Aber Achtung: Auch dafür fallen als geldwerter Vorteil Steuern und Sozialabgaben an.