Gerichtsvollstreckung ohne 'Vorwarnung'?

6 Antworten

Bereits in dem Mahnbescheid muss stehen wie hoch der ursprünglich geforderte Betrag ist. Wenn es sich wirklich um die letzte Rate handelt, wirst Du sicher nachweisen können dass Du diese bezahlt hast.

Du kannst, und solltest auch, gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen. Beachte aber dass der Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid keine aufschiebende Wirkung mehr hat, es könnte also sofort eine Pfändung erfolgen.

Solltest Du die letze Rate tatsächlich vergessen haben, so hast Du Pech gehabt, das Sonnenstudio ist nicht verpflichtet ein Mahnung zu versenden.

Du kannst, und solltest auch, gegen den Vollstreckungsbescheid fristgerecht Widerspruch einlegen

Es sei denn, er hat tatsächlich vergessen zu zahlen.

@ChristianLE

Du solltest die Antwort die Du kommentierst auch zuende lesen.

Jeder hat zu jeder Zeit das Recht, etwas an ein Gericht weiterzugeben. Sogar ich könnte einfach behaupten, du würdest mir etwas schulden und dich verklagen.

Der Punkt ist aber, dass ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid nur in einer sehr begrenzten Anzahl Fälle möglich ist (vgl. §704 und 794 ZPO).

Das Gericht hat aber genau diesen Bescheid nun ausgestellt, es stellt sich also die Frage, was du nicht mitgekriegt hast, was du hättest mitkriegen sollen. Erstmal würde ich prüfen, ob da allenfalls etwas an deine alte Adresse geschickt wurde.

Ich würde der Sache mal nachgehen. Aber eines ist klar, entweder sind hier massive Formfehler passiert, oder es ist eine ganze Menge an dir vorbei gegangen.

es stellt sich also die Frage, was du nicht mitgekriegt hast, was du hättest mitkriegen sollen

Wäre dem Mahnbescheid widersprochen worden, hätte das Gericht das Sonnenstudio aufgefordert, den Anspruch nachzuweisen. Da aber kein Widerspruch erfolgte, stellt das Gericht auf Antrag des Sonnenstudios auch den Vollstreckungsbescheid aus.

Ich hatte Dir eine schöne Antwort dazu geschrieben. Leider sagt das System (es klingt vulgär oder ist rechtlich unzulässig).

Beides war nicht der Fall und ich verstehe nicht was mit diesem System hier los ist.

Falls dies sich nicht ändern sollte werde ich mich nach über 10 Jahren von dieser Plattform hier verabschieden:-( Ich bin sehr enttäuscht.

Ich versuche Dir nun die Antwort über das System zu senden...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

Dein Recht ist, einem gerichtlichen Mahnbescheid fristgemäß zu widersprechen. Der Gläubiger müßte dann klagen und seine Forderung begründen.
Versäumst Du die Frist, fängst Du Dir einen vollstreckbaren Titel ein, und dann wird es schwer, hiergegen vorzugehen.

Was stand denn im ersten gelben Brief, und waren da Fristen gesetzt?

Wenn Du schon einen Vollstreckungsbescheid kassiert hast, hast Du wohl eine Frist versäumt, und dann kann Dir nur noch ein Anwalt weiterhelfen.

Gruß

Warum hast Du auf den ersten Bescheid nicht reagiert? Das dürfte damals der Mahnbescheid gewesen sein.

Wenn Du jetzt dem Vollstreckungsbescheid widersprichst, bedeutet das, dass Du der Forderung widersprichst. Ist dem so?

Wenn die Forderung rechtmäßig ist, dann zahl einfach. In dem Fall wird der Vollstreckungsbescheid ungültig, bzw. kannst du diesen beim Gläubiger "entwerten" lassen.