Kann ein Gerichtsvollzieher das Schonvermögen, dass bei Hartz 4 gilt, angreifen?
Hallo. Seit meiner Scheidung lebe ich mit meinen beiden kleinen Mädels notgedrungen von Hartz 4. Schonvermögen habe ich ca. 2.300 Euro. Vor kurzem habe ich vom Stromanbieter, den wir während der Ehe hatten einen Mahnbescheid über ca. 4.300 Euro erhalten. Der Strom war dummerweise wohl auf mich angemeldet und offensichtlich hat mein Exmann nicht bezahlt. Er hatte die kompletten Finanzen in der Hand und ich hatte ja keine Ahnung! Bisher hatte ich noch nie Schulden in meinem Leben. Im schlimmsten Fall hab ich mal ne 1. Mahnung bekommen, wenn ich was übersehen habe, aber dann hab ich natürlich sofort überwiesen.
Nun zu meiner Frage. Soweit ich mich durchfragen konnte.... kommt wohl bald der Gerichtsvollzieher zu mir. Aus meinem Hartz 4 kann ich die Schulden nicht bezahlen, höchstens vielleicht mit 20 Euro Raten, was bei der Summe ja ein Witz wäre. Kann der Gerichtsvollzieher mir dann mein Schonvermögen wegnehmen?
Habe solche Angst. Bin auf ein Auto angewiesen und brauche das Geld für Reifen, Reparatur, Tüv und/oder wenn die Waschmaschine/Kühlschrank etc. kaputt geht....
6 Antworten
Klar darf er das pfänden...der Pfändungsfreibetrag liegt Ca bei 1.070€ und bezieht sich auf das monatliche Einkommen. Deine Rücklagen sowie das Auto können dir gepfändet werden...lediglich bei einer Ratenzahlungsvereinbarung KÖNNTE davon abgesehen werden
Danke für deine Verbesserung ;-) das mit Kindern habe ich vergessen...
Du hast es ziemlich auflaufen lassen.
Ja zur Schuldenbezahlung können sämtliche Vermögenswerte herangezogen werden. Auch deine 2300 €.
Besser währ gewesen du hättest eine Ratenzahlung mit vieleicht 100 € oder weniger ausgehandelt. Das greift zwar auch dein Schonvermögen an. Hätte aber gedauert bis es aufgebraucht währ und vieleicht hätte sich in der Zeit auch deine Finanzielle Situation wieder entspannt.
Dieses sogenannte Schonvermögen ist ein sozialrechtlicher Begriff und vollstreckungsrechtlich nicht relevant. Dort gibt es eigene Pfändungsgrenzen. Ein Auto wird/kann meist nicht gepfändet werden. Das kommt höchstens bei sehr wertvollen Autos in Betracht. Wenn du das Geld auf der Bank liegen hast, dann kann der Gläubiger beim Vollstreckungsgericht die Kontopfändung beantragen. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt hier etwa 1070 Euro.
Hm ich glaube nicht das der Gerichtsvollzieher dir das einfach so pfänden darf. Aber du solltest dir auf jeden Fall ein P-Konto (Pfändungsschutz-Konto) zulegen. Hab ich auch gemacht.
Vor kurzem habe ich vom Stromanbieter, den wir während der Ehe hatten einen Mahnbescheid über ca. 4.300 Euro erhalten.
Zwischen Trennung und Scheidung liegt mehr als ein Jahr. Geschieden bist Du auch schon länger. Der Stromversorger wird sich nicht zum ersten Mal "vor kurzem" gemeldet haben. Was hast Du bisher unternommen außer ignorieren und hoffen das erledigt sich von selbst?
Wenn Du die Schulden nicht bezahlen kannst wirst Du Deine "Hand heben" müssen / den Offenbarungseid leisten müssen.
Bei zwei Kindern liegt kann erst bei 1710€ gepfändet werden!
Das Auto kann nicht gepfändet werden, wenn es keinen hohen Restwert hat und man auf ein Auto angewiesen ist.
Bitte zuerst informieren, dann antworten....