Schulden, von amts wegen abgemeldet, Passkontrolle

5 Antworten

ohne Reisepass keinen Reisespaß du brauchst einen Gültigen

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 13:20

Reisepass habe ich nicht. Aber einen gültigen Personalausweis

Hallo,

nun mal der Reihe nach und gleich vorweg, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird!

Über Fehler hin oder her muss man nicht mehr schreiben, die sind alle schon passiert und auch mit "klugen" Sprüchen nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Gehen muss es also um die Zukunft!

Hier will ich gleich bei dem anfangen was momentan doch sehr wichtig für Dich ist, der Urlaub in Spanien. Auch wenn nun einige meinen wollen es sei nicht angebracht diesen wahrzunehmen, so ist es sicher nicht falsch auch einmal Abstand ohne "Flucht" von der Sache zu gewinnen und wenn es nur ein paar Tage sind, zumal es ein Geschenk ist und daher kein Geld verwendet wird auf das Gläubiger warten.

Bei Einwohnermeldeamt kannst Du einen vorübergehenden Pass beantragen, der kostet bei uns auf der Gemeinde € 10,-, keine Ahnung was der bei Euch kosten wird. Dazu benötigst Du ein Lichtbild und in Deinem Fall ggf. eine aktuelle Geburtsurkunde, solche Urkunden dürfen ja nicht älter als 6 Monate sein. Strafbar hast Du Dich gemacht, ja, in Deutschland ist man verpflichtet einen Ausweis zu haben, wird man erwischt kann das bis zu € 500,-- kosten, nur erwischt wurdest Du nicht und von daher musst Du hier nicht mit einer Strafe rechnen, wenn dann vielleicht ein paar Euros weil Du Dich nicht ordnungsgemäß umgemeldet hast.

Thema Polizei, auch hier musst Du Dir nur dann Gedanken machen, wenn z.B. ein Gerichtsvollzieher versucht hätte Dich zu erreichen es diesem aber nicht möglich war und er Dich per Haftbefehl suchen lässt, nur .. Du hast einen OE abgegeben und bist damit für 3 Jahre vor solchen Aktionen "geschützt". Also ist auch von dieser Seite nichts zu befürchten.

Kommt der letzte Punkt, die Schulden. Ohne Dich aus der Schuld sprechen zu wollen ist es bei uns typisch einkaufen zu können bis der Gerichtsvollzieher kommt. Versandhäuser und Kaufhäuser machen es einem einfach schnell viel Schulden aufzubauen, so nach dem Motto: "Das ist doch kein Problem, bei uns können sie in Raten zahlen!" Das ist übrigens ein Problem das auch die Politik schon aufgegriffen hatte, nur wie üblich zu wenig A in der Hose hatte um sich gegen diese Lobby durchzusetzen.

Zweifelsfrei werden magere Zeiten auf Dich zukommen, den unterm Strich hast natürlich Du die Schulden gemacht und nicht der Staat.

Ich denke man wird Dir zu einer privaten Insolvenz raten, was das bedeutet muss ich wohl nicht ausführen, aber es ist ein Anfang im das Licht am Ende des Tunnels zu erreichen.

Sich der Verantwortung nun stellen ist eine Sache die man von Dir nicht nur erwartet, sondern zu der Du "verdammt noch mal" verpflichtet bist! das hast Du richtig erkannt und so wird nun alles seinen Gang gehen. Einfach wird es nicht, das muss klar sein, aber es ist lösbar und das auch bei Dir, Zusammenarbeit vorausgesetzt.

Ich wünsche Dir einen schönen Urlaub!

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 13:49

Vielen Dank für deine Antwort!

Wie schon beschrieben, war ich bereits bei einer Schuldnerberatung und die Dinge sollen jetzt ihren Lauf nehmen für eine privat Insolvenz. Was ist das für ein vorübergehenden Pass zu der du mir rätst? Personalausweis oder Reisepass? Mein Personalausweis ist noch gültig. Muss ich nicht angemeldet sein um einen vorübergehenden Pass zu beantragen? Diese 500 Euro ist, soweit ich gelesen habe, der Höchstbetrag für die Ordnungswidrigkeit für die Nichtummeldung..... ich hoffe nur, dass diese nicht noch mehr werden! Dadurch dass ich mich seit 18 Monaten nicht umgemeldet habe und nun von amts wegen abgemeldet wurde, gehe ich mal stark davon aus, dass ein GV versucht hatte mich ausfindig zu machen.... nur wie erfahre ich für die Reise ob ein Haftbefehl für mich vorliegt???

Quasimo  29.06.2014, 13:57
@cicero1305

Gern und nun zu den weiteren Fragen:

Wenn Du einen gültigen Ausweis hast und in Spanien kein Visum verlangt wird, ist die Sache schon mal erledig, dann reicht Dein Pass. Angemeldet bist Du am neuen Wohnsitz binnen Minuten, das ist ein reiner Verwaltungsakt, ergo eintippen in den Computer. Beim GV kannst Du Dir die Frage selber beantworten, wie lange ist Dein OE her? Ist dieser noch keine 3 Jahre alt bist Du in dieser Zeit nicht pfändbar, eine Ausnahme wäre, wenn sich Deine finanzielle Situation verbessert hat und Du dies nicht mitgeteilt hast, dann würde zu den Schulden ein weiteres Verfahren hinzukommen.

Bist Du Dir aber nicht sicher ob ein Haftbefehl vorliegt, dann ist es sicher der schnellste Weg dies bei der Polizei zu erfahren, was durchaus unangenehme Konsequenzen haben könnte. Auf der andere Seite würdest Du dies spätestens bei der Passkontrolle erfahren und dann von dort aus direkt abgeführt werden. Was soll es also? Wende Dich an die Polizei und klär das ab. Aber noch mal, ist der OE noch nicht länger als drei Jahre her, dann ist es mehr als unwahrscheinlich, dass ein solcher vorliegt.

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 14:15
@Quasimo

Ja, das mit dem anmelden ist eben nicht so einfach. Ich war ja beim EMA und die sagten mir, dass ich von amts wegen abgemeldet bin. Ich muss bescheinigen wie lange ich von meinem zuletzt angegebenen Wohnort gewohnt habe. Die Problematik dabei ist, dass ich dieser Person nicht erreichen kann. Wollte morgen also hin und fragen was ich sonst noch machen kann, da ich da nicht weiter komme. Unangenehme Konsequenzen bedeutet doch, dass ich entweder direkt da behalten werde oder Strafe zahlen muss richtig? Dann ist die Frage, ob ich denn auch wirklich verreisen darf selbst wenn ich die Strafe zahle...

Warum willst du lügen und dem Einwohneramt sagen, dass du bei deinen Eltern gewohnt hast, obwohl du doch bereits seit einem Jahr bei deinem Freund lebst? Gib das an und schon ist das Problem geklärt. Du könntest auch sagen, dass du auf der Straße gelebt hast.

Wegen deinem Urlaub musst du dir keine Sorgen machen. So lange dein Personalausweis gültig ist, wird dich am Flughafen niemand aufhalten. Du könntest auch mit deinem Pass fliegen.

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 14:17

Das mit meinen Eltern habe ich mir ja nur überlegt.... Ich mache mir auch keine Sorgen um meinen gültigen Personalausweis. Sondern um die Kontrolle selbst!

Wenn man solche Schulden hat, fliegt man nicht in den Urlaub, sondern bringt erst mal sein Leben in Ordnung. Was ist das denn für ein Partner? Wo warst Du denn zuletzt eingetragen? Du kannst jetzt nicht irgendwas behaupten, das ist Betrug. Eingetragen bedeutet eingetragen bei einem Einwohnermeldeamt nicht bei einem Vermieter. Die können Dir keine Bescheinigung ausstellen. Du scheinst da irgendetwas nicht verstanden zu haben und Dir über den Ernst Deiner Lage nicht im Klaren zu sein. .

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 13:26

Doch, ich bin mir durchaus bewusst wie Ernst meine Lage ist. Mein Partner wollte mir nur eine Freude machen. Hat leider nicht daran gedacht, dass ich grad Probleme mit der Anmeldung habe. Ich trage keinerlei finanzielle Verpflichtungen was diese Reise betrifft. Ich lebe immer noch in der selben Stadt wo ich auch zuletzt eingetragen war. Es ist mir schon klar, dass die EMA mir keine Bescheinigung dafür ausstellen kann. Vielleicht habe ich mich ja falsch ausgedruckt. Die Bescheinigung brauche ich von der Person die mich zur Untermiete bei sich aufgenommen hat. Und eben dieser Person erreiche ich nicht

Endet sie dann für mich bei der Passkontrolle am Flughafen???

Nur wenn ein Haftbefehl besteht.

Soll ich mich an die Polizei wenden, um Auskunft darüber zu holen was gegen mich vorliegt?

In dem Falle behalten die dich gleich ein. Es hilft alles nix, da must du durch, da kann man auch keinen guten Rat geben. Mit nem Perso geht nur eine Reise ins europäische Ausland. Andere Länder benötigen ein Reisepass und Visa.

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 13:33

Ich bin gut dabei mein Leben wieder in den Griff zu bekommen. Dafür muss ich damit anfangen, dass ich mich erstmal beim EMA anmelde. Ich fahre ja morgen hin um die Sache weiter voran zu bringen. Ich habe eben keine Möglichkeit eine Bescheinigung von meinem zuletzt eingetragenen Wohnort einzuholen weil ich dieser nicht erreichen kann. Adresse habe ich leider nicht. Nur Handynummer. Die Reise soll nach Spanien gehen. Daher würde ein Personalausweis ausreichen. Wo kann ich mich ansonsten wenden um nach zu fragen ob ein Haftbefehl gegen mich besteht???

peterobm  29.06.2014, 13:41
@cicero1305

Möglich wäre auch ein RA, der kann Akteneinsicht verlangen, da kommen aber wieder Kosten auf dich zu. Dauert aber sicher etwas. Ansonsten nur bei den Blauen.

cicero1305 
Fragesteller
 29.06.2014, 13:51
@peterobm

Ok... wäre es denn möglich, wenn ich mich bei denen erkundige, dass sie mich direkt da behalten?

peterobm  29.06.2014, 14:37
@cicero1305

Wenn ein Haftbefehl besteht sicher.