Auskunft vom Einwohnermeldeamt durch Vorname, Geburtsdatum und Stadt?

3 Antworten

Ja ist kein Problem. Geregelt ist das Ganze bundesweit im § 44 des Bundesmeldegesetzes.

Du musst nur Angeben, dass du die Anschrift aus privaten Gründen haben möchtest (weite Ausführungen zum Zweck musst du nur machen wenn du die Auskunft gewerblich haben möchtest).

Und du musst angeben, dass du die Auskunft nicht für den Adresshandel, oder zum Zwecke der Direktwerbung nutzen möchtest.

Wenn due gesuchte Person dann durch deine Angaben eindeutig im Melderegister ermittelt werden kann, bekommst du die Auskunft gegen eine Gebühr, die sich nach Landesrecht bestimmt. In Sachsen-Anhalt wären es z.B. 8 EUR.

Lass diese Person doch einfach links liegen. Wenn Du von Anfang an schon Mißtrauen hast, bringt das nichts.

Nein, weil Datenschutz.

PissedOfGengar  22.08.2016, 07:21

Doch, weil eben kein Datenschutz für die Adresse.