schulden bei heirat

4 Antworten

Schulden und positives Vermögen bleiben auch bei einer Eheschließung nach dem gesetzlichen Güterstand stets dem erhalten, der die mit in die frisch Ehe einbringt! - Es soll aber auch nicht vorbelastete Ehegatten geben, deren ehelicher Beitrag sich auf positive Werte beschränkt!?!

In so einem Fall könnte es sinnvoll sein, Gütertrennung zu vereinbaren.

Generell aber gilt: Vor der Ehe werden Guthaben/Schulden dem einzelnen Partner zugerechnet. - Entstehen während der Ehe Schulden, haben beide dafür einzustehen. - Dauernde Zahlungen (Unterhalt für "Altlasten"), die nach der Hochzeit weiterlaufen, betreffen ggf. beide!

Nein, musst du nicht. Du kannst nicht für die Schulden anderer herangezogen werden, schon gar nicht wenn diese vor eurer Ehe entstanden sind. Bei solchen Fällen ist jeder Mensch für sich selbst verantwortlich! Du musst also keine Angst haben das dein Konto wegen den Schulden deiner Frau gepfändet wird - solange du dein eigenes Konto behälst!

Wenn sie kein eigenes Geld verdient, könnte es schon sein.