Eidesstattliche Versicherung - Rückzahlung der Schulden

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Stop, du wirfst da alles mögliche durcheiander. 30 Jahre gilt für den Schuldentitel. Schufa bleibt solange bestehen, wie keine "erledigt" Meldung kommt. Kann also noch länger als 30 Jahre sein. Die EV würde ich nicht abgeben wenn es eine andere Möglichkeit gibt. Wenn die EV einmal abgegeben worden ist (2 Jahre) wird man erst einmal nirgends wieder etwas auf Raten kaufen könne, keine Zahlpausen etc... Da funktioniert nur noch Bargeld. Die EV sagt aus - Ich habe kein Vermögen, ich habe kein Geld.

EV also möglichst vermeiden. Er soll mit dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger reden. Wenn er 300€ auf Raten zahlen kann ist die Chance gut das ganze ohen die EV zu erledigen. ABER, der Gläubiger muss sich nicht darauf einlassen!

Der Schufaeintrag wird 3 Jahre nach der Erledigung (kompette Schulden abgetragen) gelöscht!

Mit 300€ zurückzahlen, nehm ich an, er hat nen Job!! Bank, Kredit?? Mit dem Gerichtsvollzieher reden, weil 300€ im Monat, +Zinsen ist er doch in 1,5 Jahren fertig!

Klar weiter die Raten zahlen ,dann sind die Schulden bald getilgt ,und er kann den Eintrag bei der Schufa wieder löschen lassen.